Koalition einigt sich über Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) fällt etwas weniger scharf aus als es der Regierungsentwurf vorsah. Nach einem ungewöhnlich langwierigen Beratungsprozess wird der Bundestag das Gesetz am heutigen Donnerstagabend in deutlich geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalition und gegen Grüne und Linke verabschieden.

Zwar wird die materielle Präklusion (Ausschluss von Klagen aufgrund nicht schon im Verwaltungsverfahren fristgemäß vorgebrachter Einwendungen) gestrichen, wie es der Europäische Gerichtshof in einem Urteil von Oktober 2015 von Deutschland verlangt hatte; dafür erhalten die Gerichte die Möglichkeit, „missbräuchlich“ erst später eingebrachte Klagen nicht zur Entscheidung anzunehmen. Außerdem werden die Möglichkeiten verbessert, Verwaltungsverfahren bei formellen Fehlern durch Ergänzungen ohne erneute Erörterung zu heilen.

Wie vom EuGH gefordert, wird auch die Verbandsklagebefugnis ausgeweitet. Anerkannte Umweltverbände dürfen künftig nicht nur klagen, wenn sie Umweltvorschriften verletzt sehen. Allerdings wird künftig gefordert, dass der Klagegegenstand Belange berührt, die zu den satzungsgemäßen Zielen des Verbandes gehören – de facto also nur Umweltziele.

Grüne und Linke erwarten, dass sich Deutschland mit dieser Novelle erneut Niederlagen vor dem EuGH und Verurteilungen durch die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention abholt, weil die Vorgaben durch die Hintertür wieder ausgehöhlt würden. Union und SPD zeigen sich allerdings zuversichtlich, dass die Novelle ausreicht. Die SPD hätte sich allerdings eine weitergehendere Umsetzung gewünscht und spricht vom „kleinsten gemeinsamen Nenner“, auf den man sich in der Koalition einigen konnte.

Externe Links:

Regierungsentwurf für die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Beschlussempfehlung des federführenden Umweltausschusses