- Schärfere Schwerter gegen nachlässige Behörden und Prüfdienste
Als Konsequenz aus dem Abgasskandal sollen Typzulassung und Marktüberwachung (in Deutschland bisher auch als Feldüberwachung bezeichnet) institutionell getrennt werden. Dafür hat sich in dieser Woche das Europaparlament bei der Behandlung eines entsprechenden Verordnungsentwurfs der EU-Kommission ausgesprochen. Damit soll Interessenkonflikten vorgebeugt werden. Es ist noch offen, inwieweit Kommission und Rat den Beschlüssen des Parlaments folgen.
Schärfere Schwerter gegen nachlässige Behörden und Prüfdienste
Weitere Neuerungen sind:
- die Hersteller sollen die Prüfungen für Typzulassungen durch die Prüfdienste nicht mehr selbst direkt bezahlen dürfen. Damit sollen Gefälligkeitsgutachten verhindert werden;
- ;edes Jahr sollen mindestens 20 Prozent der im jeweiligen Vorjahr typzugelassenen neuen Fahrzeuge und Komponenten auf Konformität der Serie mit der Typgenehmigung überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Marktüberwachung sollen veröffentlicht werden;
- Die EU-Kommission soll ermächtigt werden, nationalen Typzulassungsbehörden die Berechtigung zu europaweit gültigen Typzulassungen zu entziehen, wenn sie gegen die Regeln verstoßen;
- die Hersteller müssen ihre Software und auch ihre Emissionsstrategie gegenüber den Behörden offenlegen;
- die für Marktüberwachung zuständige Behörden werden ausdrücklich ermuntert, auch Tests außerhalb der normalen Prüfbedingungen vorzunehmen, um eventuelle Betrügereien aufzudecken;
- beim Prüfen für die Zulassung kompletter Fahrzeuge soll die Variante getestet werden, das die jeweils schlechtesten Ergebnisse erwarten lässt.
Keine Mehrheit gab es für eine EU-Aufsichtsbehörde oder eine Ausweitung der Kompetenzen des gemeinsamen Forschungszentrums (JRC). (roe)
Externe Links:
- Verordnungsentwurf der Kommission, COM (2016) 31 (deutsch)
- Änderungsempfehlungen des Parlaments (englisch)