Stationsbasierte Carsharinganbieter bekommen etwas mehr Planungssicherheit.
Statt für maximal fünf Jahre können die zuständigen Landesbehörden Flächen für Carsharingstationen für bis zu acht Jahre vergeben. Mit dieser Änderung stimmte der Bundestag am Donnerstagabend dem Carsharing-Gesetz zu.
Außerdem wird für kleinere Einzugsgebiete (unter 50.000 Einwohner) die Möglichkeit geschaffen, von einzelnen Anforderungen abzuweichen, wenn ein Interessenbekundungsverfahren ergeben hat, dass andernfalls kein Carsharinganbieter einen Antrag auf Zuweisung von Flächen stellt. Sie müssen das aber begründen.
Das Carsharing-Gesetz regelt nur die Ausweisung von privilegierten Flächen an Bundesstraßen. „Im Ergebnis bildet das Bundesgesetz jetzt die Blaupause für noch zu treffende Regelungen der Länder“, erklärten die SPD-Verkehrsexperten Kirsten Lühmann und Arno Klare. „Diese werden hoffentlich rasch vollzogen, damit die Kommunen so schnell wie möglich tätig werden können.“
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