- Bei Radschnellwegen nur Mindestlänge umstritten
Die Absicht des Bund, im Bundesfernstraßengesetz prioritäre Straßenbauprojekte auch künftig durch Verkürzung des Klagewegs auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht zu beschleunigen, wird weiter kontrovers diskutiert.
In einer Expertenanhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses am Montag warb Stefan Gerwens für die geplante Neuauflage der „Turboliste“, die dem Bundesfernstraßengesetz als Anlage beigefügt ist (siehe hier). Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)von 2015, dass auch nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen in laufenden Verfahren berücksichtigt werden müssen, mache es noch wichtiger, die Verfahren schnell abzuschließen. Er schätzte, dass der Verzicht auf die Instanz beim jeweiligen Oberverwaltungsgericht das Erreichen der Baureife um ein bis eineinhalb Jahre beschleunigt.
Der Verwaltungsrechtler Karsten Sommer befürchtet hingegen eine Überlastung der Leipziger Richter, wenn sie nicht nur als Berufungsinstanz tätig werden müssen. „Ein bis zwei Weservertiefungen oder drei BER, und das Bundesverwaltungsgericht wäre am Ende gewesen“, sagte er.
Sommer verwies außerdem darauf, dass von der bisherigen Liste rund 40 Prozent der Projekte im neuen BVWP herabgestuft wurden oder ihre Planung in zehn Jahren nicht vorangekommen ist. „Eine so hohe Quote der Fehleinschätzung der Dringlichkeit stellt aber die sachliche Rechtfertigung in Frage.“
Auch der Umweltverband BUND zweifelte in seiner Stellungnahme angesichts der Bilanz der aktuellen Liste und der sonstigen Planungsdauer die Notwendigkeit an, den Instanzenzug zu verkürzen.
Bei Radschnellwegen nur Mindestlänge umstritten
Weitgehend unstrittig war die Schaffung der Grundlage für die Förderung von Radschnellwegen im Bundesfernstraßengesetz. Meinungsunterschiede gab es lediglich in der Frage, welche Mindestlänge der Bund für die Förderung vorgeben soll. Der CDU-Radverkehrsexperte Gero Storjohann plädierte dafür, an der 10km-Schwelle des Gesetzentwurfs festzuhalten, damit Radschnellwege am Rand der Stadtstaaten nicht enden, sondern auch in den Speckgürtel weiterführen.
Angela Kohls vom Fahrradclub ADFC sprach sich für eine Absenkung auf fünf Kilometer aus und verwies auf die entsprechenden Empfehlung von Forschungsgesellschaften. Aufgenommen werden sollte auch eine Vorgabe, zusätzlich zum eigentlichen Radweg ausreichend breite Fußwege anzulegen. (roe)