- Flickenteppich befürchtet
- Vorsicht bei Elektroauto-Quote
In der Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zum Carsharing-Gesetz am Mittwoch haben Verbände und Kommunalvertreter ein Nachjustieren des Gesetzeszwecks empfohlen. Als Ziel sollte unbedingt die Parkraumeinsparung genannt werden, erklärten Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), Willi Loose vom Carsharing-Verband BCS und Michael Glotz-Richter vom Bremer Senat in ihren Stellungnahmen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung geht es nur darum, „insbesondere klima- und umweltschädliche Auswirkungen“ zu verringern. Die Parkraumeinsparung sei jedoch die größte Stärke von Carsharing.
Flickenteppich befürchtet
Alle drei bemängelten, dass der Gesetzentwurf nur die Anlage von Carsharing-Stationen an Bundesstraßen regelt. Länder oder Kommunen müssten für ihre Straßen eigene Vorschriften schaffen. Zu befürchten sei daher ein Flickenteppich.
Lottsiepen und Loose kritiseren, dass die Verordnungen, die das Gesetz mit Leben erfüllen sollen, noch nicht vorlägen. Es bestehe die Gefahr, „dass in den Verordnungen Sachen stehen, die die Umsetzung des Gesetzes erschweren“, erklärte Lottsiepen. Dennoch plädierte er dafür, das Gesetz jetzt so schnell wie möglich zu verabschieden, es habe sich ohnehin schon viel zu lange verzögert.
Vorsicht bei Elektroauto-Quote
BCS und VCD warnten davor, stationsbasierte Carsharing-Anbieter in den nachfolgenden Verordnungen mit Auflagen für eine Elektroauto-Quote zu überfordern. Für sie sei das E-Auto mit höheren Kosten und höherem Personalaufwand verbunden. Für Autohersteller mit Free-Floating-Modellen (Drive Now/Car2Go), die Carsharing als Werbemittel nutzen und so auf eine Mischkalkulation zurückgreifen können, stelle sich das anders dar, erläuterte Lottsiepen. Loose berichtete von Erfahrungen der BCS-Mitgliedsunternehmen, wonach Elektroautos bei den Kunden weniger gebucht werden als Verbrenner.
Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) eröffnete unterdessen erneut die Diskussion über die gesetzlich privilegierten Formen des Carsharings. „Wir sollten für künftige Weiterentwicklungen wie Peer-to-Peer-Carsharing offen bleiben“, ließ DVF-Geschäftsführer Florian Eck mitteilen. Der Bund hatte es in seiner Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates abgelehnt, die Hürden für die Anbieter zu senken (siehe hier). „Es muss ausgeschlossen bleiben, dass in Gebieten mit Parkplatzknappheit Carsharing-Initiativen nur zum dem Zweck gegründet werden, Parkplätze zu sichern“, erklärte auch Lottsiepen. (roe)