- Umfangreicher Hausaufgabenzettel für die Bundesregierung
- Positives Echo aus der Branche
Der Bundestag wird am späten Donnerstagabend die Novelle des Güterkraftverkehrsrechts einschließlich einer Klarstellung zur Verbringen der Wochenruhezeit mit den Stimmen der Koalition und der Grünen verabschieden. Danach gilt die regelmäßige Wochenruhezeit als nicht eingehalten, „wenn diese im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird.“ Der Bundestags-Verkehrsausschuss hält damit am Formulierungsvorschlag der Koalitionsfraktionen fest, der mit Rücksicht auf die Europarechtskonformität nur einen „Umkehrschluss“ der EU-Verordnung 561/2006 im deutschen Fahrpersonalgesetz verankert. Der Bundesrat, die Linke und auch einige Sachverständige in der Anhörung (siehe hier) hatten für eine konkretere Formulierung plädiert.
Umfangreicher Hausaufgabenzettel für die Bundesregierung
In einer begleitenden umfangreichen Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert,
- das Mindestlohngesetz im grenzüberschreitenden Verkehr und im Kabotageverkehr für inländische und gebietsfremde Unternehmen wirksam zu kontrollieren;
- die Meldepflichten und -systeme zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes dahingehend zu überprüfen und anzupassen, dass effektivere Kontrollen möglich werden;
- dem Verkehrsausschuss jährlich einen Bericht zu grenzüberschreitenden und
- und Kabotageverkehren sowie aufgedeckten Verstöße und verhängten Bußgeldern zu übermitteln;
- die Überwachungsbehörden „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“ zu stärken, insbesondere durch mehr Personal für Kontrollen und bessere Schulungen des Kontrollpersonals;
- Verstöße gegen Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht im Transport- und Logistikgewerbe stärker und konsequenter zu sanktionieren;
- auf EU-Ebene auf eine Harmonisierung von sozialen Standards im EU-Binnenmarkt hinzuwirken;
- die Abgrenzung von Selbstständigen zu Arbeitnehmern zu präzisieren;
- sich für eine Präzisierung der EU-Verordnung 561/2006 einzusetzen;
- mit der EU-Kommission zu verabreden, dass für grenzüberschreitende Verkehre und Kabotageverkehre der maßgebliche Mindestlohn zu zahlen ist;
- sich dafür einzusetzen, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu präzisieren und klarzustellen;
- und im EU-Recht eine ähnliche Auftraggeberhaftung wie Güterkraftverkehrsgesetz zu schaffen.
Im Frühjahr 2018 soll die Bundesregierung dem Verkehrsausschuss einen Bericht über die Umsetzung der Forderungen aus dem Entschließungsantrag vorlegen.
Positives Echo aus der Branche
Die Speditions- und Straßentransportverbände AMÖ, BGL, BWVL und DSLV begrüßten die Regelung zur wöchentlichen Ruhezeit. „Da eine europäische Lösung auf sich warten lässt, sorgen die heute vom Verkehrsausschuss des Bundestags vorgeschlagenen Änderungen des Fahrpersonalgesetzes für die dringend benötigte Rechtsklarheit zumindest in Deutschland“, teilten sie gemeinsam mit.
Ziel müsse es aber sein, dass für alle EU-Mitgliedstaaten möglichst schnell eine einheitliche, europäische Regelung gilt. Die Verkehrsverbände sprechen sich darüber hinaus für die Ermöglichung dreiwöchiger, europäischer Rundläufe bis zur Einlegung einer wöchentlichen Ruhezeit aus, die allerdings nur durch eine Änderung der europäischen Sozialvorschriften umgesetzt werden kann. (roe)