- SchlärmSchG: EBA soll von Verwaltungslasten der Länder verschont werden
Der Lärm-Meilenstein 2016 für den Schienengüterverkehr wird voraussichtlich knapp verfehlt.
Wie aus Branchenkreisen zu hören ist, waren mit Stand Jahresende 2016 nach überschlägigen Schätzungen 46 bis 47 Prozent aller Wagen „leise“. Der Koalitionsvertrag verlangt, dass 2016 die Hälfte aller in Deutschland verkehrenden Güterwagen mit Flüsterbremsen ausgerüstet sein muss. Knackpunkt bei der Ermittlung der Quote sind weiterhin die im Ausland registrierten Wagen ausländischer Eigentümer. In einigen ausländischen Registern wird die Bremsausstattung nicht erfasst.
Der BMVI wartet jetzt nach eigener Aussage auf die genauen Zahlen der von der DB als „leise“ abgerechneten Züge. Die sollen Ende April vorliegen. Die zusammengefassten Evaluierungsergebnisse werden für Mai oder Juni erwartet. Zieht man das aktuelle Umrüstungstempo heran, dürfte dann aber die 50-Prozent-Quote schon überschritten sein.
Der Koalitionsvertrag droht mit „ordnungsrechtlichen Maßnahmen“, falls das Umrüstziel nicht erreicht wird. Das BMVI hat in jüngster Zeit zwar immer wieder beteuert, es bereite dafür eine Verordnung vor, hat aber nie etwas zu den Einzelheiten durchblicken lassen.
SchlärmSchG: EBA soll von Verwaltungslasten der Länder verschont werden
Unterdessen wehrt sich der Bund dagegen, dass die Länder ihren Verwaltungsaufwand aus dem Schienenlärmschutzgesetz auf das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abwälzen wollen. „Die Lasten für die Verwaltung sind danach zu differenzieren, ob Eisenbahnen des Bundes oder Nichtbundeseigene Eisenbahnen betroffen sind“, heißt es in seiner Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (siehe hier). Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag vom Bundestag in erster Lesung ohne Debatte an die Ausschüsse überwiesen.
Ebenso lehnt er den Wunsch der Länder ab, nicht auf „Flüsterbremsen“ umgerüstete Züge mit höheren Trassenpreisen zu belegen, statt sie so langsam fahren zu lassen, dass der Lärm dem eines „leisen“ Zuges entsprechen. Umweltbezogene Entgeltbestandteile müssten erlösneutral sein; das heißt, dass die kaum kalkulierbaren Mehreinnahmen für „laute“ Züge“ durch eine entsprechende Trassenpreissenkung für „leise“ Züge ausgeglichen werden müssen. Im übrigen obliege die Trassenpreisfestlegung den Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Positiv nimmt die Bundesregierung den Vorschlag auf, die Prüfergebnisse des EBA zur Richtigkeit der Angaben von Infrastrukturunternehmen und Zugbetreibern jährlich zu veröffentlichen. Das sei geeignet, „um die Akzeptanz des Schienenverkehrs in der Bevölkerung zu erhöhen.“ (roe)