Schnelle Fahrschulreform gefordert

  • Wieviel Leitungsbedürfnis für Zweigstellen?
  • Arbeitszeitbegrenzung für alle Fahrlehrer?
  • Praktiker ausgeschlossen?

Die Fahrschulverbände wollen einhellig das Kooperationsverbot und die Zweigstellenbegrenzung möglichst schnell abgeschafft sehen, nicht erst Anfang Juli 2019. In einer Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zur Novelle des Fahrschulrechts am Mittwoch zeigten sie sich verwundert, dass das BMVI eine solche Übergangsfrist in den Gesetzentwurf aufgenommen hat (siehe hier). Eine BMVI-Vertreterin verwies auf entsprechende „Wünsche aus der Fahrlehrerschaft“, konnte die Urheber aber nicht benennen.

Wieviel Leitungsbedürfnis für Zweigstellen?

Kontrovers diskutiert wurde aber, ob es Schwellenwerte für die Zweigstellenleitung geben muss. Gerhard von Bressensdorf vom Fahrerverband BVF hält einen Leiter für zehn angestellte Fahrlehrer für sinnvoll; Rainer Zeltwanger vom Fahrschulverband BDFU plädiert dafür, einen verantwortlichen Leiter für vier Fahrschulen zu fordern.

Arbeitszeitbegrenzung für alle Fahrlehrer?

Punktuell umstritten ist der Wegfall des offiziellen Tagesnachweises und der Regelung, dass maximal 495 Minuten oder elf praktische Fahrstunden gefahren werden dürfen. Sascha Fiek vom Fahrschulverband Moving wie auch Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) plädierten für eine Arbeitszeitbeschränkung, um die Qualität zu gewährleisten und Selbstausbeutung zu verhindern. Von Bressensdorf – Vertreter eher kleinerer Betriebe – votierte dagegen. Zeltwanger machte deutlich, dass mit dem Tagesnachweis zwar die ständige Bedrohung durch Bußgelder wegfalle; intern müsse es die Aufzeichnungen aber schon zur Abrechnung und zum Nachweis gegenüber dem Kunden weiterhin geben.

De facto wird es die Arbeitszeit künftig dadurch beschränkt, dass es freiberufliche Fahrlehrer nicht mehr geben soll. Die einzigen, die nicht dem Arbeitszeitgesetz unterliegen, sind selbstständige Fahrschulinhaber – die heute allerdings noch einen beträchtlichen Anteil aller Fahrlehrer darstellen.

Praktiker ausgeschlossen?

Unterschiedliche Einschätzungen gab es zu den nötigen Bildungsvoraussetzungen. Der Gesetzentwurf verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung. Kellner plädierte wie auch schon der Bundesrat (siehe hier) für einen mittleren Bildungsabschluss (früher Realschulabschluss). Bernd Brenner vom Fahrlehrerausbildungsverband BAGFA bezweifelt, dass sich die Eignung für den Beruf an Schulabschluss und Berufsausbildung festmachen lässt. Er berichtet von einem langjährigen Lkw-Fahrer ohne Hauptschulabschluss, der sich jetzt zum Lkw-Fahrlehrer umschulen lasse und wertvolle Praxiserfahrung vermitteln könne. (roe)

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