Die Kompetenzen der geplanten „Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung“ (BEU) sollen klarer abgegrenzt werden.
Für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen – die allesamt als „Netze des Regionalverkehrs“ von der EU-Sicherheitsrichtlinie 2016/798 ausgenommen sind – sollen auch künftig die Landeseisenbahnaufsichtsbehörden als Unfalluntersuchungsstellen zuständig sein. Die BEU (siehe hier) soll sich nur mit Unfällen aller Eisenbahnen des Bundes – einschließlich zum Beispiel Anschlussgleisen der Bundeswehr – befassen. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung einem entsprechenden Vorschlag des Bundesrates mit geringen Modifikationen zu. Klargestellt wird außerdem, dass die Strafverfolgung bei der Sicherung von Beweismitteln Vorrang gegenüber den Interessen der Eisenbahnunfalluntersuchung hat.Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag vom Bundestag in erster Lesung ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden. (roe)
Externer Link: Gesetzentwurf mit Stellungnahme und Gegenäußerung