- Kfz-Zulassung ebenfalls anpassen
- Unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren
- Streit über Haftung
- Datenspeicherung und Datenschutz
Die Länder halten den Gesetzentwurf des Bundes für das automatisierte Fahren für völlig unzureichend. Alle beteiligten Bundesrats-Ausschüsse bemängeln in unterschiedlicher Schärfe, dass der Regierungsentwurf (siehe hier) keine ausreichende Rechtssicherheit für Hersteller, Nutzer und Behörden schaffe. Der Verkehrsausschuss hält daher eine grundlegende Überarbeitung für erforderlich. Die Länderkammer wird sich mit dem Gesetzentwurf am diesem Freitag im ersten Durchgang befassen.
Kfz-Zulassung ebenfalls anpassen
Der Rechtsausschuss plädiert unter anderem dafür, schon bei der Zulassung zu prüfen, ob das Kfz in der Lage ist, im hochautomatisierten Betrieb die Verkehrsvorschriften einzuhalten und den Fahrer bei Bedarf zur Übernahme des Steuers aufzufordern. Laut Regierungsentwurf ist eine explizite Zulassung nicht erforderlich. Der „Fahrer“ müsste also ständig selbst prüfen, ob sein Fahrzeug die Bedingungen erfüllt. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die dauernd darauf achten müssen, ob Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen könnten oder das Fahrsystem in der jeweiligen Fahrsituation noch einsetzbar ist, wird automatisiertes Fahren keinerlei Vorteile bringen, da diese „Aufsicht“ eine wesentlich anspruchsvollere Tätigkeit sein dürfte als von Beginn an selbst zu fahren“, resümiert der Verbraucherschutzausschuss.
Unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren
Der Rechtsausschuss fordert weiter, die „bestimmungsgemäße Verwendung“ automatisierter Fahrfunktionen im Gesetzestext selbst – und nicht nur im Begründungsteil – näher zu definieren. Außerdem sollte klargestellt werden, wie der Hersteller den Nutzer über die „bestimmungsgemäße Verwendung“ informieren muss.
Der Verkehrsausschuss moniert, dass zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe gibt. Es sei unklar, wieviel Vorlauf eine „rechtzeitige“ Aufforderung zur Übernahme des Steuers haben muss, und wieviel Zeit der Fahrzeugführer für die „unverzügliche“ Übernahme hat. Völlig offen sei, inwieweit sich der Fahrzeugführer vom Verkehr abwenden darf – darf er zum Beispiel ein Handy benutzen?
Streit über Haftung
Uneins sind die Ausschüsse bei den Haftungshöchstgrenzen, die laut Regierungsentwurf verdoppelt werden sollen. Rechts- und Verbraucherausschuss sehen dafür keinen Grund, weil die Schadenshöhe bei einem Unfall nicht davon abhängt, ob eine automatisierte Fahrfunktion benutzt wurde.
Verkehrs- und Innenausschuss verlangen hingegen sogar eine Verdreifachung der Haftungshöchstgrenzen. „Zu berücksichtigen ist, dass den Kommunen durch Schäden an Infrastruktureinrichtungen erheblich höhere Schäden entstehen können.“
Der Verbraucherschutzausschuss fordert darüber hinaus, die Gefährdungshaftung proportional zum Automatisierungsgrad stärker auf die Hersteller zu verlagern. Sie trügen in Zukunft mehr Verantwortung.
Datenspeicherung und Datenschutz
Alle vier erwähnten Ausschüsse bemängeln die Vorschriften zur Datenspeicherung. Einerseits genüge die verlangte Datentiefe nicht, um in einem Rechtstreit zur Beweisführung zu dienen. Andererseits sei in vielen Punkten unklar, wer zu welchem Zweck Zugriff auf die Daten bekommen soll. Der Verkehrsausschuss ist zum Beispiel dagegen, die Daten bei allgemeinen Verkehrskontrollen auszulesen, um auch Verkehrsverstöße in den vorangegangenen Tagen zu ahnden. Auch Rechtsausschuss sieht beim Datenschutz noch viele offene Fragen. (roe)
Externer Link: Ausschussempfehlungen zur Novelle des Straßenverkehrsgesetze