- NRW-Grüne verweisen auf VMK-Beschluss
Neuer Streit um Tempo 30 vor Schulen, Krankenhäusern und Altersheimen: Erst wollten die Länderverkehrsminister eine weitgehende Regelung und der Bund nicht, nun ist es umgekehrt.
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, (…) in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken“, heißt es im Entwurf des BMVI für eine Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), die dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt. Dessen Verkehrsausschuss schlägt nun auf Initiative Nordrhein-Westfalens vor, statt „in der Regel“ eine „Kann“-Regelung einzusetzen.
Der Ausschuss sieht in der Formulierung des Bundes eine „Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei der Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerorts“ und eine „unangemessene Verschärfung“ der Tempo-30-Novelle in der StVO aus dem vergangenen Jahr (siehe hier). Der Bund hatte damals eine „Kann“-Regelung eingefügt und im Begründungsteil betont: „Mit der Änderung ist damit kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor solchen Einrichtungen stets anzuordnen ist.“ Die Länderkammer hatte diese Passage bei ihren Maßgabebeschlüssen im Herbst 2016 nicht moniert.
NRW-Grüne verweisen auf VMK-Beschluss
Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im NRW-Landtag, Arndt Klocke, wirft Landesverkehrsminister Michael Groschek vor Minister Groschek, mit seinem Vorgehen bei der VwV-StVO die Verkehrssicherheit wieder aufzuweichen. Die Grünen verweisen auf den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz von Oktober 2015, in dem die Länder die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses gefordert hatten. Der hatte sich seinerzeit der Bund widersetzt. (roe)
Externe Links:
Regierungsentwurf zur Novelle der VwV-StVO
Ausschussempfehlungen des Bundesrates
Regierungsentwurf zur Novelle der StVO vom Juni 2016
Beschlüsseder Verkehrsministerkonferenz von Oktober 2015 (TOP 4.4)