- Bund wird „Bauherr“
- Reformdauer prominenter platziert
Die Bodewig-II-Kommission hat bei ihrer Sitzung am vergangenen Freitag den Prozessoptimierungsbericht gebilligt, aber auch noch an einigen Stellen präzisiert.
Bund wird „Bauherr“
So wird nun explizit ausgeführt, dass der Bund verpflichtet ist, seine Aufträge immer an das betreffende Bundesland zu vergeben. Er werde „zum Bauherrn und damit zum Besteller, Finanzier und Kontrolleur“. Im Entwurf (siehe hier) war nur von „Besteller“ die Rede.
Reformdauer prominenter platziert
Den hohen Stellenwert der Umsetzungsdauer einer Reform betont die Kommission, in dem das bisherige Unterkapitel jetzt zu einem eigenen Oberkapitel aufwertet. In Kommissionskreisen wird der Zeitfaktor als eines der überzeugendsten Argumente für eine Reform der vorhandenen Strukturen anstelle des Aufbaus einer Bundesfernstraßengesellschaft betrachtet, vor allem angesichts des kommenden Investitionshochlaufs. Nach ihrer Überzeugung wäre eine Optimierung binnen zwei Jahren zu schaffen, während der Aufbau einer neuen Bundesgesellschaft zehn Jahre in Anspruch nehmen würde.
Bis zum 16. Februar soll nun der Abschlussbericht entstehen. Es ist geplant, ihn am 23. Februar auf einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz zu verabschieden. (roe)