Bodewig-II-Kommission geht auf den Bund zu

  • Besteller-Ersteller-Prinzip
  • Bonus-Malus-Lösungen stoßen an rechtliche Grenzen
  • Erstmals Benchmarking akzeptiert
  • Integrierte Netzbewirtschaftung nicht zerschlagen
  • Zentralisierung dort, wo sinnvoll
  • Umsetzung in zwei statt zehn Jahren

Die Bodewig-II-Kommission kommt dem Bund in einem neuen Papier mit sehr weitgehenden Reformvorschlägen deutlich entgegen. Sie lehnt aber eine Bundesfernstraßengesellschaft weiterhin ab. Der Bericht soll am 29. Januar mit den Vertretern aller Länder diskutiert werden.

Besteller-Ersteller-Prinzip

Kernelement des „Prozessoptimierungsberichtes“, der dem Verkehrsbrief vorliegt, ist der Aufbaun eines Besteller-Ersteller-Prinzips zwischen dem Bund und den Straßenbauverwaltungen der Länder. Ziel soll sein, dass die Länder Aufträge des Bundes eigenverantwortlich abwickeln und Abstimmungs- sowie Kontrollschleifen wegfallen. Der Bund soll dafür künftig die Planungskosten in vollem Umfang übernehmen. „Eine Rückkopplung mit dem Auftraggeber – also dem Bund – würde im besten Fall nur noch dann erfolgen, wenn es zu erheblichen Abweichungen bei den Kosten oder der Zeit kommt“, heißt es.

Bonus-Malus-Lösungen stoßen an rechtliche Grenzen

Offen lässt der Bericht, wie weit sich die Länder im Gegenzug in die Pflicht nehmen lassen wollen. Für Malus-Mechanismen – etwa beim Verfehlen der vereinbarten Bauzeit – habe der Bund in der jetzigen Rechtslage nur die Möglichkeit, „außerordentlich gewährte Zahlungen“ zurückzufordern – zum Beispiel Planungskosten und sonstige im Rahmen der Bestellung einer Leistung gewährten Sachkosten. Daher schlägt die Kommission als Ergänzung eine Leistungsprämie vor, die im Erfolgsfalle dem tatsächlichen Leistungserbringer – Ingenieurbüros bis Bauunternehmen – weitergeleitet werden könnte.

Erstmals Benchmarking akzeptiert

Erstmals schlägt die Bodewig-Kommission ein Benchmarking der Länder untereinander vor. Es soll sowohl für die Beschreibung des Netzzustands als auch auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen angewendet werden. „Letztendlich werden die Zustandsberichte und Controllingsysteme zu einem Vergleich der (Verwaltungs- und Zweck-) Ausgaben in den verschiedenen Ländern führen.“ Bisher hatten die Länder auf alle Vorschläge zu einem Benchmarking bestenfalls lauwarm reagiert. Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Straßenbauverwaltungen wird nicht nur vom BMVI, sondern auch von der Bauwirtschaft als eines der wichtigsten Argumente für eine Zentralisierung in einer Bundesfernstraßengesellschaft genannt.

Integrierte Netzbewirtschaftung nicht zerschlagen

Sehr deutlich warnt die Kommission vor Effizienzverlusten, die durch eine Aufsplittung von Zuständigkeiten an Baulastträgergrenzen entstehen könnten. „Umläufe im Betriebsdienst sollten deshalb weder an Landes- noch an Baulastträgergrenzen halt machen“, wird als Beispiel genannt. Eine dezentral aufgestellte Organisationen, die das gesamte Straßennetz einer Region im Blick habe, sei hier im Vorteil.

Zentralisierung dort, wo sinnvoll

Ein Zentralisierung sei nur dort überlegen, wo hochspezialisierten Fachleistungen und Einmalleistungen verlangt werden – also zum Beispiel bei der nachholenden Sanierung oder hochkomplexen Bauprojekten. Die Kommission empfiehlt, auch stärker die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen den Länderverwaltungen zu nutzen und „Schwerpunktteams“ zu bilden. Eine dafür spezialisierte Gesellschaft könnte auch private Investoren einbinden – auf Projektbasis, wie betont wird.

Umsetzung in zwei statt zehn Jahren

Ebenfalls warnt die Kommission davor, den Aufwand für den Aufbau einer Bundesautobahngesellschaft zu unterschätzen, vor allem angesichts der derzeitigen Investitionshochlaufs. „Die Schaffung einer zentralen Organisation wird über mindestens 10 Jahre erhebliche Redundanzen und Doppelstrukturen zur Folge haben“, warnt sie. Eine belastbare Abschätzung der Kosten sei unseriös. „Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass über alles die Mehrkosten bei mehr als 10 Prozent liegen werden.“ Die systemwahrende Reform, die in dem Papier vorgeschlagen wird, könnte hingegen 2018 abgeschlossen werden, wenn die Umsetzung sofort beginnt. (roe)

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