Länder halten beim GVFG die Hand auf

Der Bundesrat hat sich am Freitag wenig überraschend für die Abschaffung der GVFG-„Versteinerungsklausel“ ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zur Regierungsentwurf für die Grundgesetzänderung (siehe hier) fordert die Länderkammer aber darüber hinaus, die Prüfrechte des Bundes einzuschränken, die der Entwurf ausdrücklich einfordert (Art. 104b Abs. 2: „Zur Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung kann die Bundesregierung Bericht und Vorlage der Akten verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durchführen“).

Ferner fordert der Bundesrat flexiblere Förderbedingungen, unter anderem:

  • Förderfähigkeit von Sanierungen
  • Einbeziehung der Planungskosten
  • Absenkung der Mindestfördersumme
  • Förderung für Straßenbahnen auch ohne eigenen Gleiskörper, sofern der Vorrang der Bahn anderweitig sichergestellt wird
  • Einbeziehung von Betriebshöfen in die förderfähigen Kosten
  • Einbeziehung der für Schienenvorhaben notwendigen Fahrzeuge
  • Öffnung für SPNV-Vorhaben außerhalb der Verdichtungsräume
  • Überarbeitung der Vorgaben zur „standardisierten Bewertung“ und Einführung zusätzlicher Nutzen-Kosten-Faktoren.

Die vom Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) als „Versteinerungsklausel“ titulierte Formulierung war in der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 2017 ins Grundgesetz eingefügt worden und schreibt die Mittel für das GVFG-Bundesprogramm bis 2025 auf 332 Mio. EUR fest. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD aber die „Entsteinerung“ und das Hochfahren der Mittel auf 1 Mrd. EUR/Jahr bis 2021 beschlossen.

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