Autobahngesellschaft kommt unter strenge Kontrolle

  • Wer erhält die Gewinne?

An der Kontrolle der Autobahngesellschaft (Infrastrukturgesellschaft Autobahnen/IGA) scheiden sich erneut die Geister. Er frage sich, was die Geschäftsführung überhaupt noch entscheiden dürfe, sagte der FDP-Verkehrsexperte Torsten Herbst gegenüber dem Verkehrsbrief zu dem am Mittwoch im Bundestags-Verkehrsausschuss vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Dem Aufsichtsrat werde eine sehr starke Rolle eingeräumt.

Zum Beispiel muss der Aufsichtsrat Anstellungsverträgen oder Honorarverträgen zustimmen, wenn die Kündigungsfrist von einem Jahr überschritten wird. Für außer- und übertarifliche Anstellungsverträge kann der Aufsichtsrat einen Schwellenwert für das Bruttojahresgehalt festlegen, ab dem seine Zustimmung erforderlich ist.

Demgegenüber begrüßten die Grünen ausdrücklich die enge Kontrolle, die Aufsichtsrat, Parlament und Bundesrechnungshof zugestanden wird. Aus Fraktionskreisen wurde aber Kritik daran geäußert, dass das BMVI vier Aufsichtsratssitze besetzen will, während Wirtschafts- und Finanzministerium nur jeweils einen Sitz erhalten. Außerdem sei das Parlament mit jeweils zwei Sitzen für Vertreter von Verkehrs- und Haushaltsausschuss unterrepräsentiert.

Wer erhält die Gewinne?

Die Grünen bemängeln ferner, dass der IGA ein „Blankoscheck“ eine Ausweitung der Geschäfte eingeräumt wird: „Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen“, heißt es in dem Vertrag, der dem Verkehrsbrief vorliegt. Sie fordern außerdem, dass eventuelle Gewinne der IGA nicht ausschließlich in die Bundesfernstraßen zurückfließen („Gewinne dürfen ausschließlich zu Zwecken der Bundesautobahnen und der sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs in Bundesverwaltung einschließlich der Bildung von angemessenen Rücklagen verwendet werden“), sondern zumindest zu einem Teil für nachhaltige Mobilität verwendet werden.

Einziger Gesellschafter der IGA ist die Bundesrepublik Deutschland. Der Gesellschaftsvertrag legt aber nicht fest, welches Ressort die Gesellschafterfunktion wahrnimmt. Bei der Deutschen Bahn AG ist es das BMVI.

Die IGA ist laut Errichtungsgesetz binnen zwei Monaten nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2018 zu gründen, voraussichtlich also bis zum 6. September. Am 1. Januar 2021 soll sie Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen von den Ländern übernehmen. (roe)