Bund weicht dem Thema ETS im Verkehr aus

Die Bundesregierung weicht der Frage aus, ob der Verkehr in den CO2-Emissionshandel einbezogen werden soll. „Derzeit gibt es keinen Beschluss in der Bundesregierung, weitere Teilbereiche des Verkehrssektors in den EU-Emissionshandel zu integrieren“, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Liberalen hatten allerdings danach gefragt, ob die Bundesregierung der Meinung ist, dass eine Einbeziehung des Verkehrs und weiterer Wirtschaftssektoren einen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele leisten könnte. In der federführend vom Bundesumweltministerium beantworteten Frage wird lediglich auf die Anwendung des Emissionshandels (ETS) auf Teile des Luftverkehrs und mittelbar – über die Stromerzeugung – auf den elektrischen Schienenverkehr verwiesen. Durch die Elektrifizierung des Straßenverkehrs werde aber auch dieser schrittweise in den Emissionshandel einbezogen.

Wie es weiter heißt, sei „das Interesse der Bundesregierung eine Lösung, die die Erreichung der Klimaschutzziele sicherstellt, die Wettbewerbsfähigkeit der (Auto-) Mobilindustrie erhält und bezahlbare Mobilität gewährleistet“. Derzeit wird im Straßenverkehr ein kombinierter Regulierungsansatz aus CO2-Emissionsstandards für Fahrzeughersteller (CO2-Flottengrenzwerte), Treibhausgasquote/Beimischungspflicht und Energiesteuern verfolgt.

In Energiewirtschaftskreisen wird bezweifelt, dass die Ausweitung des Emissionshandel auf den Verkehr wirkt. Die Kosten je vermiedene Tonne CO2 seien dort wesentlich höher als in anderen Sektoren wie zum Beispiel Stromerzeugung oder Industrie, so dass die CO2-Vermeidung letzlich auf andere Sektoren abgewälzt würde.

Externer Link: Antwort auf Kleine Anfrage der FDP zum Emissionshandel