Abgabenfreiheit auf Kanälen wackelt offenbar noch

Die Erhebungskosten für die Binnenschifffahrtsabgaben betragen aktuell knapp 2,6 Mio. EUR oder gut 5 Prozent der Einnahmen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Die Einnahmen betrugen 2017 gut 48,2 Mio. EUR, sind aber seit Jahren rückläufig: 2013 hat der Bund noch gut 54,5 Mio. EUR eingenommen.

Auf die indirekt vorgetragene Frage, wann die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Binnenschifffahrtsabgaben wirksam wird, geht das BMVI in seiner Antwort nicht ein. Ausweichend heißt es, der Regierungsentwurf für den Haushalt 2019 sei noch im Aufstellungsprozess. In den Eckwerten des Bundesfinanzministeriums ist die Abschaffung der Binnenschifffahrtsabgaben noch nicht abgebildet.

Damit die Abgaben dauerhaft abgeschafft werden können, muss auch das Bundesgebührengesetz geändert werden. Es verlangt formal, ab 2021 kostendeckende Gebühren auch von der Binnenschifffahrt zu erheben. (roe)