Bundestag billigt Musterfeststellungsklage

Der Gesetzentwurf für einfachere Verbraucherklagen gegen Unternehmen, der maßgeblich vom VW-Abgasskandal beschleunigt worden ist, hat die erste Hürde genommen. Jetzt muss das Gesetz für Musterfeststellungsklagen noch vom Bundesrat gebilligt werden.Der Bundestag votierte am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD für die Annahme des von der Regierung vorbereiteten Entwurfs in geänderter Fassung.

Wie auch vom Bundesrat vorgeschlagen (siehe hier), sollen nun die Oberlandesgerichte erstinstanzlich für Musterfeststellungsklagen zuständig sein. Die Länder können sie auch an bestimmten Oberlandesgerichten bündeln. Ebenfalls übernommen wurde der Vorschlag, dass am Gerichtsstand des Beklagten geklagt werden muss.

Nicht geändert wurde die Beschränkung des Kreises klagebefugter Verbände. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die wegen ihrer geringen Mitgliederzahl und ihrer Finanzierungspraxis auf diese Weise ausgeschlossen wird, sprach von einem „schwarzen Tag für den Verbraucherschutz“. Öffentlich geförderten Verbraucherzentralen hingegen wird pauschal ein Klagerecht zugesprochen.

Das „Windhundverfahren“ – zu einem Streitgegenstand wird nur die erste Klage angenommen – wird ergänzt durch die Befugnis für die Gerichte, gleich gelagerte Verfahren zu verbinden. Als Rechtsmittel gegen Musterfeststellungsurteile wird die Revision aufgenommen.

Kleine und mittelständische Unternehmen können nun mittelbar von Musterfeststellungsklagen profitieren, in dem die Gerichte ermächtigt werden, ähnlich gelagerte Klagen ruhen zu lassen, bis die Verbraucherklage entschieden ist. Im Regelfall würden nachgeordnete Gerichte dem Musterfeststellungsurteil folgen, argumentierte die Union. Die FDP hielt dagegen, dass die Unternehmer bei einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren nichts in der Hand hätten.

Vertreter der Opposition kritisierten, dass die formalen Hürden für Verbraucher, die sich ohne anwaltliche Beratung ins Klageregister aufnehmen lassen wollen, möglicherweise zu hoch sind.

Abgelehnt wurde erwartungsgemäß der konkurrierende Entwurf der Grünen zu Gruppenklagen (siehe hier und hier). (roe)

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