Auch Bundesrat für engen Klägerkreis bei Musterfeststellungsklage

Der Bundesrat spricht sich für strenge Anforderungen an die zu Musterfeststellungsklagen berechtigten Verbände aus. Ein unter anderem von Berlin lancierter Vorschlag, auch regionalen oder fachlich spezialisierten Verbänden mit weniger als 350 Mitgliedern ein Klagerecht einzuräumen, fand am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit.

Dagegen wünscht der Bundesrat eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte (statt der Landgerichte), um den Instanzenzug und die Verfahrensdauer aus Verbrauchersicht zu verkürzen. Die Länder sollen ermächtigt werden, Musterfeststellungsklagen an einzelnen Oberlandesgerichten zu bündeln. Außerdem soll die Klage nur am Gerichtsstand des Beklagten zulässig sein, um einen Klagetourismus zu verhindern.

Der Bundestags-Rechtsausschuss wird sich in einer öffentlichen Anhörung am Montag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie dem Entwurf der Grünen für eine Gruppenklage (siehe hier und hier) befassen. (roe)

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