Hybrid- und Wasserstoff-Lkw sollen auch von Maut befreit werden

Klarstellung eingefügt 5.6.2018

Die Logistikbranche fordert Nachbesserungen an den Mautsätzen für umweltfreundliche Lkw. In einem gemeinsamen Schreiben an den Bundestags-Verkehrsausschuss betonen die fünf Branchenverbände AMÖ, BGL, BIEK, BWVL und DSLV heißt es, die ausschließliche Fokussierung der Mautbefreiung auf Elektro-Lkw sei aus ihrer Sicht „nicht zielführend“. Der DSLV hatte in seiner offiziellen Stellungnahme bei der Verbändeanhörung sogar von „Symbolpolitik“ gesprochen, weil mautpflichtige E-Lkw am Mart praktisch nicht erhältlich sind (siehe hier).

„Wir schlagen eine Mautbefreiung auch für Diesel-Hybrid- und Plug-in-Diesel-Hybrid- sowie ergänzend für Wasserstoff-Antriebe vor“, heißt es nun. Auf den Hinweis hin, dass laut Gesetzestext ohnehin „von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge“ von der Maut befreit werden sollen, hieß es aus Verbandskreisen zum einen, dass „Wasserstoff“ nicht mit „Brennstoffzelle“ gleichzusetzen ist. Es gebe auch den Wasserstoffverbrennungsmotor. Zum anderen seien Diesel-Hybride auch mit anderer Speichertechnologien als elektrischen denkbar.

Für Erdgas- und Autogasantriebe (CNG/LNG, LPG) sei zumindest eine Mautermäßigung durch Verzicht auf die Anlastung von Luftverschmutzungskosten angemessen. „Dies wäre ein konstruktiver Beitrag zur dynamischen Entwicklung alternativer Antriebstechnologien und würde durch eine verstärkte Nachfrage der Nutzer nach solchen Fahrzeugen den Herstellern ermöglichen, ihre Angebotspalette zu verbreitern.“

Von ihrer bisherigen Forderung, auch bei Euro-VI-Lkw von einer Anlastung der Luftverschmutzungskosten abzusehen, rücken sie ein Stück weit ab und halten an ihr nur noch „im Grundsatz“ fest. (roe)

Externer Link: Regierungsentwurf für 5. Änderung des BFStrMG