- Erstes Fahrverbot Ende Mai
- Schulze sieht Bedingungen für Hardware-Nachrüstungen erfüllt
- Lehren aus Rastatt-Havarie
- Ersatz für Entflechtungsmittel gesetzlich fixiert
- Neues Positionspapier zum Klimaschutz im Verkehr
In Hamburg werden die geplanten Diesel-Durchfahrtsverbote für zwei Abschnitte der Stresemann- und der Max-Brauer-Straße zum 31. Mai in Kraft treten, teilte der Senat am Mittwoch mit. Betroffen sind alle Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen schlechter als EUR 6/VI. Anwohner und Lieferanten sind mit dem Schild „Anlieger frei“ ausgenommen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze sieht die Bedingungen des Koalitionsvertrages erfüllt, wonach Hardware-Nachrüstungen dann in Angriff genommen werden sollen, wenn sie technisch machbar und wirtschaftlich tragbar sind. „Beide Bedingungen sind meines Erachtens erfüllt“, sagt sie im Gespräch mit der ADAC-Motorwelt.
Die Verkehrsminister von Deutschland, Schweiz, Frankreich, Italien, Österreich, Niederlande, Belgien und Luxemburg haben auf dem Weltverkehrsforum in Leipzig als Lehre aus der Rastatt-Havarie vereinbart, auf Gesetzesebene dafür zu sorgen, dass technische Standard und Zulassungsverfahren für Lokomotiven gegenseitig anerkannt werden,
- Zugsicherungssysteme und Produktionsbedingungen standardisiert und flexibilisiert werden
- der grenzüberschreitenden Einsatz von Personal erleichtert wird, vor allem durch gegenseitige Anerkennung von Lokführersprachen
- Baumaßnahmen entlang der Korridore und auf den Ausweichstrecken koordiniert werden.
Das teilte das schweizerische Verkehrsministerium mit.
Hessen schreibt die gesetzliche Zweckbindung der bisher aus den Entflechtungsmitteln erhaltenen 96,5 Mio. EUR/Jahr für die kommunale Verkehrsinfrastruktur fort. Wie das Landesverkehrsministerium mitteilte, werden im sogenannten Mobilitätsfördergesetz mindestens 100 Mio. EUR/Jahr für Vorgesehen sind die Mittel unter anderem für Pendlerparkplätze, Rad- und Fußwege, die Modernisierung von Bahnhöfen und Bushaltestellen, den Bau und Ausbau von Straßenbahnstrecken, die Reaktivierung von Bahnlinien und den kommunalen Straßenbau. Neue Schwerpunkte der Förderung seien die Elektromobilität und der Rad- und Fußverkehr. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Elektrobussen und der Bau von Radwegen. Förderfähig werden auch Carsharing- und Leihfahrradstationen, IT-Systeme sowie die Grunderneuerung kommunaler Verkehrswege.
Das Deutsche Verkehrsforum spricht sich in einem neuen Positionspapier zum Klimaschutz im Verkehr für eine „well-to-wheel“-Betrachtung beim Vergleich von Antrieben aus (im Gegensatz zu „Tank-to-wheel“). Den Diesel-Antrieb hält das DVF mit Blick auf CO2-Reduktion und Straßengüterverkehr langfristig für unverzichtbar. Sympathie lässt das DVF auch für E-Fuels und Oberleitungs-Lkw durchblicken. Quoten für elektrische Pkw und ein Datum für den Ausstieg aus der Verbrennertechnologie lehnt das DVF ab. (roe)