Patt bei Länderabstimmung über CO2-Flottengrenzwerte

Der Bundesrat hat sich bei seiner Behandlung des EU-Vorschlags für neue CO2-Flottengrenzwerte ab 2021 nur zu einer sehr weichen Stellungnahme durchgerungen. Weder die Empfehlungen des Umweltausschussses mit weitergehenden Forderungen noch die tendenziell kritischen Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses fanden eine Mehrheit.

Beschlossen wurde neben allgemeiner Unterstützung von CO2-Reduzierung im Verkehr ein grundsätzliches Bekenntnis zu den CO2-Flottengrenzwerte für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Diese seien „eines der wirkungsvollsten regulatorischen Instrumente, um die Klimaschutzziele und eine effektive Reduktion des CO2-Austoßes im Verkehrssektor zu erreichen“. Es habe laut Umweltbundesamt (UBA) sogar den mit Abstand wirksamsten Effekt zur CO2-Minderung im Verkehrsbereich.

Der Umweltausschuss wollte darüber hinaus unter anderem feststellen lassen, dass die jetzt vorgeschlagenen CO2-Flottengrenzwerte nicht ausreichen, um die Reduzierungsziele des Verkehrs zu erreichen. Der Wirtschaftsausschuss wiederum wollte, dass der Reduzierungspfad von 2021 über das Zwischenziel 2025 bis 2030 nicht zwingend linear verläuft. Wegen des schleppenden Hochlaufs des Elektromobilität sollte das Zwischenziel daher lediglich „indikativen Charakter“ haben.

Weiter hatte der Wirtschaftsausschuss gefordert, ein Bonussystem für Hersteller zu einzuführen, die selbst synthetische Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien herstellen – eine klare Anspielung auf die Erdgaserzeugung von Audi. Gegen solche Ansinnen hatte sich der Umweltausschuss gewandt und darauf verwiesen, dass die Flottengrenzwerte eine „Tank-to-Wheel“-Betrachtung darstellen, während Kraftstoffe durch andere Vorschriften geregelt werden. (roe)

Externe Links: