Rastatt: Schon alle nötigen Konsequenzen gezogen?

Bundestag und Bundesregierung sind sich einig, dass sich eine Streckensperrung wie bei Rastatt im Sommer 2017 nicht wiederholen darf; uneins sind sie jedoch in der Ursachenanalyse und in den Schlüssen. „Diese Sperrung traf den europäischen Eisenbahnverkehr ins Mark“, sagte Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger bei der ersten Beratung eines Entschließungsantrags der FDP, in dem sie eine Aufarbeitung und ein besseres Notfallmanagement einfordert.

Bilger kündigte als Konsequenz drei Maßnahmenpakete an:

  • bessere Kommunikation; großräumiges Korridormanagement; Möglichkeit zur qualifizierten Unterbrechung von Bauarbeiten an Ausweichstrecken
  • Benennung definierter Ausweichstrecken für die Magistralen (Stichwort Notfallhandbuch)
  • Alle Ausweichstrecken müssen so mit Signalisierung ausgerüstet werden, dass sie auch von Lokführern ohne Streckenkenntnis befahren werden können. Dafür sei auch ETCS-Ausstattung der Strecken anzustreben.

Er spielte den Ball aber auch an die Eisenbahnverkehrsunternehmen zurück, die selbst entscheiden müssten, wieviel Reserven sie vorhalten.

Der Grünen-Bahnexperte Matthias Gastel hielt der Bundesregierung vor, bei der Aufstellung des BVWP 2030 zahlreiche Projektvorschläge aus Baden-Württemberg abgelehnt zu haben, die zu einer Ertüchtigung von Ausweichstrecken geführt hätten.

Nach Ansicht des AfD-Abgeordneten Wolfgang Wiehle greifen Antrag und Analyse zu kurz. Für den desaströsen Abwicklung des Umleitungsverkehrs machte die Bahnprivatisierung ohne ausreichende politische Kontrolle mitverantwortlich. Es habe an Lokführern gefehlt, die die nötige Streckenkenntnis und Kenntnisse anderer Triebfahrzeuge – lies: Dieselloks – verfügten. Das sei das Ergebnis, wenn man bei der Ausbildung den Rotstift ansetze.

Florian Oßner und Michael Donth CSU und CDU hielten der FDP vor, die Forderungen in ihrem Antrag seien schon längst erfüllt oder auf dem Wege dahin. „Er ist völlig unnötig – aber auch nicht falsch.“ Der SPD-Bahnexperte Martin Burkert zeigte sich konzilianter und sagte, der Antrag sei „so schlecht nicht“. Auf jedem Fall werde bei der Beratung im Verkehrsausschuss das Thema „Notfallfonds“ aufgegriffen. Man könne nicht Unternehmen im Regen stehen lassen, die Güter auf die Schiene verlagerten. (roe)

Externer Link: Antrag der FDP zu Rastatt-Tunnelhavarie