Ferlemann begründet harten Kurs bei Bahnsteighöhe 76cm

Das BMVI verteidigt seine harte Linie in Sachen Bahnsteighöhen. Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann sagte am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Allianz pro Schiene, die Zielbahnsteighöhe von 76cm stehe seit Ewigkeiten in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Der Aufschrei der Länder sei erst gekommen, als er angekündigt habe, dass es in der nächsten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen BMVI und DB (LuFV III) kein Geld vom Bund für abweichende Bahnsteighöhen mehr geben werde. Der Bahnsteig stehe 100 Jahre, in dieser Zeit wechselten drei Fahrzeuggenerationen. Deshalb sei eine Standardhöhe von 76cm richtig. „Darauf bestehe ich.“

Einige Bundesländer – darunter Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern – haben in den letzten Jahren SPNV-Halte und Fahrzeuge konsequent auf 55cm Bahnsteighöhe ausgerichtet. Das ist die zweite nach EU-Vorschriften zugelassene reguläre Bahnsteighöhe. Grund war, dass auf 55cm ausgerichtete Fahrzeuge auch von den im ländlichen Raum oft noch vorhandenen Uralt-Bahnsteigen mit 38cm Höhe mit vertretbarer Höhendifferenz erreichbar sind.

Ferlemann zeigte sich zuversichtlich, dass die Fahrzeugindustrie es hinbekommen wird, für die Übergangszeit stufenfreien Ein- und Ausstieg für beide Bahnsteighöhen zu ermöglichen. Diese Anforderung hat auch das Bündnis unter Federführung der Allianz pro Schiene in seine „Branchenvision Nahverkehrszug der nächsten Generation“ für die Zeit ab 2022 aufgenommen (siehe hier). (roe)