Bundesrechnungshof wirft BMVI erneut Verschwendung vor

  • Ortsumfahrung Schirnding im Visier
  • Ziehen Auftragsverwaltungen den Bund über den Tisch?

Bundesrechnungshof und BMVI liegen über den Ausbaustandard für einen Autobahntunnel im Zuge der A8 im Clinch. Der BRH plädiert in seinem am Dienstag veröffentlichten Ergänzungsband zum Jahresbericht 2017 dafür, beim sechsspurigen Ausbau im 590m langen Tunnel Frasdorf auf die Seitenstreifen zu verzichten und so 6,7 Mio. EUR einzusparen. Das BMVI hält dagegen, dass nur so in Bauzeiten der gesamte Verkehr mit je zwei Fahrstreifen auf einer Fahrbahn geführt werden kann (4+0-Verkehrsführung). Mit Seitenstreifen ergibt sich eine Fahrbahnbreite von 13,50m; ohne Seitenstreifen wären es laut Regelwerk nur 11m und damit zu wenig für eine 4+0-Verkehrsführung.

Der Rechnungshof schlägt deshalb vor, mit einem „Sonderquerschnitt“ von 12m könne die 4+0-Verkehrsführung aber wieder ermöglicht werden. Das BMVI lehnt den Verzicht auf den Seitenstreifen aber trotzdem ab und verweist auf Spitzenbelastungen von 110.000 Fahrzeugen/Tag in Urlaubszeiten. Diese seien während der Bauzeit mit einem größeren Querschnitt besser und verkehrssicherer abzuwickeln.

Ortsumfahrung Schirnding im Visier

Der Rechnungshof hält außerdem den schon seit 2009 planfestgestellten vierspurigen Ausbau der Ortsumfahrung Schirnding (B303 Richtung Grenze CZ) für überdimensioniert. Das Projekt ist im BVWP 2030 als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht geleistet und soll mit Preisstand 2014 29 Mio. EUR kosten. Heute beträgt die tägliche Belastung knapp 6000 Kfz. Selbst für 2030 werden nur 6000 (laut Rechnungshof) bzw. 7000 Kfz (BVWP-Projektdossier) erwartet. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) wird mit 1,3 angegeben. „Die bestehende Straße ist für die ver­kehrssichere Bewältigung von bis zu 20 000 Kfz pro Tag konzipiert“, stellt der Rechnungshof fest. „Sie kann da­mit das Dreifache des heutigen Verkehrsaufkommens bewältigen. Eine deutliche Zunahme des Verkehrs ist weder auf deutscher noch auf tschechischer Seite zu erwarten. Ein Bedarf für die Maßnahme besteht somit nicht.“

Das BMVI hält dem entgegen, dass dem tschechischen Verkehrsminister im August 2017 den vierstreifigen Ausbau der Ortsumfahrung Schirnding zugesagt hat. Auf tschechischer Seite ist die Autobahn D6 zwischen Karlsbad und Cheb/Eger bereits vierspurig, der vierspurige Ausbau bis zur Grenze ist in Planung.

Auf Betreiben des Rechnungshofs hat das BMVI die Kostenschätzung überarbeitet und kommt jetzt auf 33,3 Mio. EUR. Das NKV ist dadurch auf 1,1 gesunken, knapp über der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit.

Ziehen Auftragsverwaltungen den Bund über den Tisch?

Der Bundesrechnungshof kritisiert außerdem drei Fälle, in denen nach seiner Auffassungen die Auftragsverwaltungen das BMVI übervorteilen, dieser aber nicht entschieden genug reagiert.

  • Die niedersächsische Straßenbauverwaltung hat bei der geplanten Anschlussstelle Riester Damm (A1) gegenüber dem Bund verschwiegen, dass sich zwei Gemeinden längst bereit erklärt haben, die rund 7,2 Mio. EUR für den Bau zu übernehmen.
  • NRW soll sich einen Vorteil von 7 Mio. EUR dadurch verschafft haben, dass es mehr pechhaltigen Deckenmaterial – im Grunde teurer Sondermüll – in Bundesfernstraßen wieder hat einbauen lassen, als dort vorher ausgebaut und recycelt worden sind.
  • Berlin hat rund 1,2 Mio. EUR für Ausgleichsmaßnahmen beim Weiterbau der A100 zweckentfremdet verwendet, sperrt sich jetzt aber gegen eine Rückzahlung.

Der Rechnungshof mahnt das BMVI außerdem, von den Auftragsverwaltungen frühzeitig Wirtschaftlichkeitsnachweise für geplante Lkw-Stellplätze und Rastanlagen einzufordern. Dem BMVI kommt jedoch es vor allem auf Schnelligkeit an. (roe)

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