Bundesstraßenmaut bringt erwartete Mehreinnahmen

  • Einheitsmautsatz
  • Einheitszinssatz
  • Neue Fahrzeugklasseneinteilung
  • Lärmkosten fließen ein
  • Wie hoch wären Fernbus- und Pkw-Maut?

Die Bundesstraßenmaut wird mehr als die erwarteten 2 Mrd. EUR/Jahr zusätzlich einbringen. Das geht aus der am Dienstagabend veröffentlichten neuen Wegekostenrechnung für den Zeitraum 2018-2022 hervor (WKR2018). Danach betragen die Einnahmen im Jahresdurchschnitt 7,2 Mrd. EUR, davon entfallen jährlich rund 500 Mio. EUR auf die Anlastung externer Kosten. Im laufenden Jahr rechnet der Bund abzüglich der Bundesstraßenmaut, die erst ab dem zweiten Halbjahr gilt, mit rund 4,6 Mrd. EUR Einnahmen. Bei beiden Zahlen müssen allerdings noch die Kosten für Erhebung der Maut abgezogen werden. [In einer früheren Version dieses Artikels waren irrtümlich die externen Kosten nicht berücksichtigt.]

Neue Fahrzeugklasseneinteilung

Um dem Wunsch des Bundestages nach stärkerer Berücksichtigung der Achslast – die der Hauptfaktor für den Straßenverschleiß ist – nachzukommen, schlagen die Gutachter in Abstimmung mit dem BMVI eine völlig neue Aufteilung der einzelnen Mautklassen hervor. Statt starr nach Achszahl zu gehen, wird nun teilweise nach Gewicht und teilweise nach Achszahl differenziert.

Ausgangsbasis ist eine Aufteilung der Lkw-Flotte in zwölf Klassen mautpflichtiger Lkw. Das wäre jedoch in der Praxis kaum umzusetzen und es sei zu bezweifeln, dass „Aufwand und Nutzen der hohen Differenzierung in einem angemessenen Verhältnis stehen“. Für den Infrastruktur-Teilmautsatz, also die Wegekosten im engeren Sinne, empfehlen die Gutachter folgende Sätze:

Infrastrukturmaut
Lkw ab 7,5t bis <12t zGG 8
Lkw ab 12t bis einschließlich 18t zGG 11,5
Lkw >18t zGG und bis zu 3 Achsen 16
Lkw >18t zGG und mit 4 und mehr Achsen 17,4
Angaben in Ct/km
Einheitsmautsatz

Die jeweiligen Mautsätze sind für Autobahnen, autobahnähnliche Bundesstraßen und „normale“ Bundesstraßen identisch. Das BMVI hat sich die europarechtliche Konformität des Einheitsmautsatzes in einem Rechtsgutachten bestätigen lassen. Beim vorherigen Wegekostengutachten war noch strittig, ob nach EU-Recht eine gemittelte Maut aus Autobahn- und Bundesstraßen-Teilsätzen zulässig ist.

Die Mittelung erklärt auch die deutlich höheren Infrastruktur-Teilmautsätze: Wie das Wegekostengutachten 2013-2017 offengelegt hatte, verteilen sich die Wegekosten bei Bundesstraßen auf deutlich weniger mautpflichtige Fahrzeuge als auf den Autobahnen.

Lärmkosten fließen ein

Bei den externen Kosten kommen neu die Lärmkosten hinzu. Nach österreichischem Vorbild wird allerdings nur der Satz für Autobahnen tagsüber angewendet, also der nach EU-Wegekostenrichtlinie niedrigste Satz. Damit umgeht das BMVI die Notwendigkeit, die Lärmbelastung kilometerscharf zu ermitteln und die Mautsätze räumlich zu differenzieren. Der Lärmzuschlag beträgt 0,2 Cent/km und soll pro Jahr rund 86 Mio. EUR zusätzlich einbringen.

Zusammen mit den schon bisher erhobenen Zuschlägen für die Luftverschmutzung empfehlen die Gutachter folgende Sätze:

Vorgeschlagene Aufschläge
EURO 0, I 8,5
EURO II 7,4
EURO III 6,4
EURO IV 3,2
EURO V 2,2
EURO VI 1,1
Angaben in Ct/km
Einheitszinssatz

Neue Wege beschreitet das BMVI bei den kalkulatorischen Zinskosten. Statt sich auf riskante Zinsprognosen einzulassen – laut Wegekostengutachten 2013-2017 hätte der Basiszins im vergangenen Jahr bei 3,4 Prozent liegen sollen – wird nun ein Einheitszinssatz von 3,3 Prozent auf die gesamte Laufzeit angewendet. Er wird von den Kupons langfristiger Bundesanleihen abgeleitet.

Wie hoch wären Fernbus- und Pkw-Maut?

Wie schon im vorherigen Gutachten hat das BMVI auch einen Infrastruktur-Teilmautsatz für Busse berechnen lassen. Er beträgt 18,2 Ct/km und würde rund 300 Mio. EUR/Jahr einbringen. Für die bisher sowohl von der Pkw-Vignette als auch der Lkw-Maut ausgesparten Lkw zwischen 3,5t und 7,5t wären 3,6 Ct/km fällig. Das bedeutete Einnahmen von gut 340 Mio. EUR pro Jahr. Hinzu kämen in beiden Fällen noch die Zuschläge für Luftverschmutzung und Lärm.

Der hohe Mautsatz für Busse kommt durch die große Achslast zustande. Bei den Mauteinnahmen von Bussen wurde noch nicht zwischen bestellten Verkehren der Daseinsvorsorge (ÖPNV) und Fernlinien- bzw. Touristikbussen unterschieden.

Für Pkw haben die Gutachter einen Kilometersatz von 2,6 Cent errechnet. Die Einnahmen würden dann rund 8 Mrd. EUR betragen. (roe)

Externer Link: Wegekostengutachten Lkw-Maut 2018-2022