Baden-Württemberg priorisiert vordringlichen Bedarf

  • Eigene Bewertungsmatrix entwickelt
  • Ministerium will mehr Flexibilität in den Regierungspräsidien

Das baden-bürttembergische Landesverkehrsministerium hat die Straßenbauprojekte des vordringlichen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 in einer eigenen Umsetzungskonzeption noch einmal untereinander priorisiert. Im Mittelpunkt der Überlegung stand, in einem transparenten Verfahren für alle noch nicht in der Planung befindlichen Vorhaben eine Reihenfolge zu erarbeiten, die auch die Interessen der Bürger heute berücksichtigt. „Wir wollen die wirtschaftlichsten und wirksamsten Projekte dort umsetzen, wo die Belastungen heute am größten sind“, erläuterte Ressortchef Winfried Hermann am Dienstagabend auf einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart, auf der die Ergebnisse vorgestellt wurden.

Zusätzlich zu den Kriterien für die Bewertung im BVWP (Nutzen-Kosten-Verhältnis, Umweltbetroffenheit, raumordnerische sowie städtebauliche Bedeutung) hat das Land daher den Status quo bewertet. Betrachtet wurden Verkehrsfluss, Lärm, Schadstoffe, Verkehrssicherheit und außerdem die Verkehrsqualität im Klimaschutzszenario.

Eigene Bewertungsmatrix entwickelt

Je nach Projekttyp – Autobahnausbau, Bundesstraßenausbau oder Ortsumfahrung – wurden die Kriterien in unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigt, um so den regionalen und überregionalen Interessen in möglichst passender Weise gerecht zu werden: Bei Autobahnprojekten standen die BVWP-Kriterien mit 60 Prozent im Vordergrund, am anderen Ende des Spektrums – bei den Ortsumfahrungen – hatten die Status-quo-Kriterien mit 60 Prozent die Oberhand. Je nach erreichter Punktzahl wurden die Projekte dann in die Kategorie „Planungsbeginn vor 2025“ und „nach 2025“ eingeordnet. Ziel sei aber, dass alle Projekte bis 2030 in einem „geordneten Planungsprozess“ sind, erläuterte das Ministerium.

Insgesamt mussten 61 noch nicht beplante Projekte priorisiert werden, außerdem fünf Projekte aus dem weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Die Umsetzungskonzeption sowie die jeweiligen aktuellen Arbeitsstände seien der Fachebene des BMVI vorgestellt und dort diskutiert worden, heißt es.

Ministerium will mehr Flexibilität in den Regierungspräsidien

Weil die Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg auf die vier Regierungspräsidien verteilt ist, ist für jeden Regierungsbezirk eine eigene Reihenfolge erarbeitet worden. Perspektisch soll es aber nach Übergabe der Bundesautobahnen an die Infrastrukturgesellschaft „Überlegungen zu einem Kapazitätsausgleich zwischen den Regierungspräsidien auf Basis des gesamten Aufgabenportfolios“ geben, stellt das Ministerium in Aussicht. (roe)

Externer Link: Themenseite des Landesverkehrsministeriums zum BVWP 2030 (Materialien zur Straßenbaukonferenz 2018 rechte Spalte)