Das BMVI hat seine Pläne für eine eigene Diesel-Fahrverbotsklausel in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorerst auf Eis gelegt. „Das weitere Vorgehen wird nach Vorliegen der Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts geprüft“, schreibt das BMVI in seiner Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Verkehrsexperten Stephan Kühn unter Verweis auf das Urteil des Gerichts zu Diesel-Fahrverboten (siehe hier). Das Bundesverkehrsministerium hatte kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht eine Änderung der StVO in Aussicht gestellt. Sie sollte es den Straßenverkehrsbehörden ermöglichen, bei Überschreitung der Schadstoff-Grenzwerte für die Atemluft zumindest streckenbezogene Fahrverbote zu verhängen (siehe hier).
Die Änderung sollte noch in die nächste StVO-Novelle in diesem Jahr einfließen. Da mit der schriftlichen Urteilsbegründung frühestens im April zu rechnen ist, könnte es für ein ordentliches Verfahren mit Länder- und Verbändeanhörung sowie Zustimmung des Bundesrates jetzt zeitlich sehr eng werden.
Mit dem jetzigen Rückzieher wächst die Zahl der „zusätzlichen Maßnahmen“ aus dem jüngsten Brief der Bundesregierung an die EU-Kommission (siehe hier), die nicht unterlegt sind, weiter. Schon bei dem Vorschlag des Gratis-ÖPNV hatte sich herausgestellt, dass er weder mit den Kommunen abgesprochen noch Vorstellungen zur Finanzierung existierten. (roe)