Die Linke startet einen neuen Anlauf, das Schwarzfahren als Straftatbestand zu streichen. In einem Ende vergangener Woche im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf fordert sich, das Erschleichen einer Beförderung in einem öffentlichen Verkehrsmittel aus dem $265a des Strafgesetzbuches zu streichen.
Sie begründet ihren Vorstoß zum einen damit, dass die Strafe – bis zu einem Jahr Freiheitsentzug – und das erhöhte Beförderungsentgelt von bis zu 60 EUR gemäß §9 BefBedV eine unzulässige Doppelbestrafung darstellen. Zugleich liege eine Ungleichbehandlung mit dem Falschparken vor, das nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zum anderen würden vor allem sozial bedürftige Menschen getroffen, die sich einen Fahrschein nicht leisten könnten. Statt einer Geldstrafe komme es dann viel zu oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe, die wegen der hohen Haftkosten nicht im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes stehe. Die Unternehmen seien selbst dafür verantwortlich, Vorkehrungen gegen das Erschleichen von Leistungen zu treffen.
Die öffentlichen Verkehrsunternehmen lehnen eine Abschaffung des Schwarzfahrerparagraphens seit Jahren ab. Sie verweisen darauf, dass es nur die Einstufung als Straftat dem Kontrollpersonal ermögliche, Schwarzfahrer gemäß „Jedermannsparagraph“ §127 der Strafprozessordnung zur Feststellung der Identität festzuhalten. Im übrigen würden Schwarzfahrer erst im Wiederholungsfall bei der Polizei angezeigt. Falls die öffentliche Hand niedrigere Fahrpreise für Bedürftige wünsche, müsse sie einen finanziellen Ausgleich sicherstellen. (roe)
Externer Link: Gesetzentwurf der Linken zum Schwarzfahren