Das Bundesverwaltungsgericht hat nach gut sechs Stunden Verhandlung die Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart auf den 27. Februar vertagt. Laut übereinstimmmenden Medienberichten ist in der Verhandlung deutlich geworden, dass sich das Gericht mit der Beurteilung schwertut. Die ursprüngliche Kernfrage, ob es schon nach geltendem Bundesrecht möglich ist, Fahrverbote per Schilderkombination „Einfahrt für Kraftfahrzeuge verboten – Nur Diesel“ zu verhängen, stand nur am Anfang der Verhandlung im Mittelpunkt. Im weiteren Verlauf wurden auch die Kontrollierbarkeit eventueller Fahrverbote und ihre Verhältnismäßigkeit behandelt.
Überraschend brachten die Richter auch die Möglichkeit einer Vorlageentscheidung an den Europäischen Gerichtshof ins Spiel. Damit würde sich die Entscheidung in Deutschland nach aller Erfahrung um rund ein bis eineinhalb Jahre verzögern. (roe)