BMVI will Fahrverbot „light“ ermöglichen

  • Vorschlag für Gratis-ÖPNV war nicht abgestimmt

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlung über flächendeckende innerstädtische Fahrverbote vor dem Bundesverwaltungsgericht will der Bund streckenbezogene Fahrverbote ermöglichen. Das kündigte das BMVI in seiner Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Verkehrsexperten Matthias Gastel an und konkretisierte damit einen Vorschlag aus dem Brief der Bundesregierung an die EU-Kommission (siehe hier).

Danach soll in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote oder Beschränkungen geschaffen werden, falls auf bestimmten Straßen die zulässigen Luftschadstoff-Grenzwerte überschritten werden. „Solche beschränkenden oder verbietenden Maßnahmen könnten unabhängig von dem Vorliegen eines Luftreinhalteplans, der stets Grundlage der Umweltzone sein muss, angeord­net werden“, heißt es. Die Änderung könnte laut BMVI schon in die nächste Novellierung der StVO einfließen, die noch für dieses Jahr geplant ist. Nach den Vorstellungen des Ministeriums könnte die neue Vorschrift die Regeln zur Umweltzone (grüne/gelbe/rote Plakette, 35. BImSchV) ergänzen und beispielsweise für die besonders belasteten Straßen innerhalb der Zone schärfere oder ergänzende Maßnahmen vorsehen.

Gastel sieht den Vorstoß kritisch: „Der Bund kann sich mit dieser Regelung nicht aus der Verantwortung stehlen, eine bundesweit einheitliche Regelung für Fahrverbote zu schaffen“, sagte er gegenüber dem Verkehrsbrief. „Sonst droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Fahrbeschränkungen.“

Wie das BMVI weiter schreibt, wären mit der Novelle erstmals im Straßenverkehrs­recht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich. Bisher gibt es zur Verminderung der Feinstaubbelastung nur das Instrument der Umweltzone.

Vorschlag für Gratis-ÖPNV war nicht abgestimmt

Unterdessen räumte das BMVI in seiner Antwort auf eine Anfrage des Linken-Verkehrsexperten Andreas Wagner indirekt ein, dass ihr Vorschlag eines Gratis-ÖPNV nicht mit den Kommunen abgestimmt war. Das federführende Bundesumweltministerium werde voraussichtlich Ende Februar/Anfang März zusammen mit dem Sonderbeauftragten für das Sofortprogramm saubere Luft ein Gespräch mit Vertretern der im Schreiben an die EU-Kommission benannten „Modellstädte“ führen. (roe)

Externer Link: Bundestagsprotokoll vom 21.2.2018 mit Antworten auf mündliche Fragen (PDF-Seite 61/Frage 34)