Regierung weicht gegenüber EU Position zu Fahrverboten auf

  • Doch keine Auflagen für KEP-Fahrzeuge?
  • Keine belastbare Zusage zur Hardware-Nachrüstung

Der Bund stellt gegenüber der EU-Kommission kleinräumige innerstädtische Pkw-Fahrverbote in Aussicht, um die Luftschadstoffe zu verringern. „Falls nötig, werden wir unsere Städte unterstützen, wirksame Verkehrsregulierung in ausgewählten Straßen einzuführen, um die Verschmutzung durch Autos mit Verbrennungsmotor zu verringern“, heißt es im gemeinsamen Schreiben von Kanzleramtsminister Peter Altmaier, Umweltministerin Barbara Hendricks und Verkehrsminister Christian Schmidt, das dem Verkehrsbrief vorliegt. Dagegen stehen dem schweren Lkw möglicherweise zusätzliche Umweltzonen-Beschränkungen für „wichtige und große Teile der Stadtgebiete“ ins Haus.

Das Schreiben ist die allerletzte Möglichkeit, die EU-Kommission zu überzeugen, auf eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland zu verzichten (siehe auch hier).

Doch keine Auflagen für KEP-Fahrzeuge?

Offenbar schon im Namen der angestrebten großen Koalition sagt die Bundesregierung weiter zu, den gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen, dass Länder und Kommunen Emissionsgrenzwerte für Busse und Taxen vorschreiben können. Das hatten Union und SPD auch schon im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Anders als im Koalitionsvertrag, der verbindliche Vorgaben auch für Mietwagen, Carsharing-Fahrzeuge und Kurier-, Express- und Paket-Lieferwagen (KEP) vorsieht, ist im Schreiben an die EU nur von einer „neuen Initiative“ für diese Fahrzeuggruppen die Rede. Der neue Rechtsrahmen soll spätestens Ende dieses Jahres in Kraft treten.

Zusammen mit Länder und Gemeinden will der Bund außerdem prüfen, ob ein kostenloser öffentlicher Nahverkehr möglich ist, um die privaten Pkw zu verringern.

Keine belastbare Zusage zur Hardware-Nachrüstung

Vage bleibt der Brief in Sachen Hardware-Nachrüstung. Danach will der Bund die Emissionen vorhandener Fahrzeuge „mit zusätzlichen technischen Maßnahmen verringern, die wirksam und wirtschaftlich darstellbar sind“.

Verbindlich zugesagt werden zusätzliche Kaufanreize für Elektrofahrzeuge, namentlich mittels Steuervorteilen für Firmenkunden und höheren Zuschüssen für Niedrigemissions-Taxis, gewerbliche Flotten und Fahrzeuge der öffentlichen Hand.

Die Wirksamkeit der angekündigten Maßnahmen soll in einer Pilotgruppe von fünf Städten – Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen – ausprobiert werden.