- Neues Urteil zur „Sperrgrundstücken“ von Projektgegnern
- Mehr Landesgeld für NE-Bahnen
- Geld für Radweg nein, für Radschnellweg schon
- A20 weiter abgesackt
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat laut eigener Mitteilung hat die Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen die Enteignung wegen des Verlängerung der Airbus-Startbahn in Finkenwerder als unzulässig zurückgewiesen. Die Kläger hatten das rund 100m2 große Grundstück im Vorfeld der Planfeststellung erworben. Die Eigentümerstellung der Kläger ist nach Überzeugung des Gerichts allein deshalb begründet worden, „um ein ansonsten nicht vorhandenes Klagerecht gegen das Vorhaben zu erwirken. Eine solche Klage sei rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig. Denn das Klagerecht des Eigentümers solle der Gewährleistung seines Eigentums dienen, nicht aber das Eigentum der Gewährleistung eines ansonsten nicht gegebenen Klagerechts“ (15 K 6234/17). Das Gericht beruft sich unter anderem auch auf die „Sperrgrundstück“-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von 2012. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Baden-Württemberg erhöht laut eigener Mitteilung die Landesmittel für NE-Bahnen von 8 auf 10 Mio. EUR/Jahr. Erstmals können auch Baumaßnahmen an gepachteten Strecken gefördert werden. Wie das Ministerium auf Verkehrsbrief-Nachfrage mitteilte, kann die Landesförderung mit einer Bundesförderung nach Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) kumuliert werden.
Im Streit um den Bau eines Radweges auf der geplanten zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth signalisiert das BMVI eine Lösung: Würde der Radweg Teil eines nach Bundeskriterien förderfähigen Radschnellweges sein, könnte der Bund Planung und Bau mitfinanzieren. Das geht aus einer Mitteilung des örtliche CDU-Abgeordneten Thomas Gebhart hervor.
Die Autobahn A20 bei Tribsees ist nun komplett eingebrochen, berichtet unter anderem die Schweriner Volkszeitung. Auch die bisher äußerlich unversehrte Gegenfahrbahn in Richtung Stettin sei abgesackt. (roe)