- Toll-Collect-Vergabe verzögert sich
- Unfallursache Handy im Visier
- Weiteres Zwangsgeld gegen Bayern
- Özdemir will
- Zuguterletzt: DB legt Gesetze selbst aus
Der Lkw-Mautsystembetreiber Toll Collect soll länger als die historische Sekunde in der Hand des Bundes bleiben, berichtet das Handelsblatt (nur für Abonnenten). Grund ist, dass noch vor dem Weiterverkauf an den künftigen Betreiber eine „Bad Bank“ mit den Risiken aus dem Schiedsverfahren abgespalten werden werden soll (siehe hier). Wegen der nötigen Änderungen an den Angebotsunterlagen werde den vier Bietern die Abgabefrist für ihr finales Angebot von Ende Februar auf Ende Mai verlegt. Dadurch sei ein Zuschlag bis August nicht mehr möglich. Der Bund beabsichtige daher, den Mautbetrieb bis zum 1. März 2019 in eigene Hoheit zu übernehmen. Damit entstünden aber neue Risiken für den künftigen privaten Betreiber sei: Ein Sonderkündigungsrecht für Toll-Collect-Unteraufträge besteht nur sechs Monate nach dem Verkauf durch Daimler, Telekom und Cofiroute.
Das Verwaltungsgericht München hat gegen den Freistaat Bayern ein Zwangsgeld von 4000 EUR verhängt, weil er – anders als vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Juni 2017 verlangt – kein Luftreinhaltekonzept mit Fahrverboten vorgelegt hat. Das berichtet die Deutsche Umwelthilfe aus dem mündlichen Termin am Montag. Das Land hat (laut unveröffentlichter) Mitteilung des Gericht jetzt vier Monate Zeit, den Luftreinhalteplan nachzubessern, sonst droht ein weiteres Zwangsgeld von 4000 EUR. Für den Fall, dass das Urteil weiter ignoriert wird, stellte das Gericht in Aussicht, dass gegen Umweltministerin Ulrike Scharf persönlich ein Zwangsgeld verhängt wird.
Die niedersächsische Polizei will in ausgewählten Polizeidirektionen der Unfallursache Handy näher nachgehen, berichtet der Weserreport. Beobachtet werde, dass immer mehr junge Autofahrer ohne erkennbaren Grund in Kurven geradeaus fahren.
Der ehemalige Grünen-Chef Cem Özdemir erklärt sich im Interview mit dem Tagesspiegel bereit, den Vorsitz des Bundestags-Verkehrsausschusses zu übernehmen (siehe auch hier).
Zuguterletzt: Der erste Kommentar zum Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) ist im Fachverlag C. H. Beck erschienen. Der Herausgeber, Erik Staebe, ist bei der DB Bereichsleiter für kartellrechtliche Verfahren und Regulierung, und auch die übrigen Autoren sind bei der DB tätig. Sarkastische Anmerkung aus Wettbewerberkreisen: „Wer das Gesetz geschrieben hat, kann es natürlich auch am besten kommentieren.“ (roe)