BMVI: Masterplan nur für Digitalisierungs-Projekte nötig

  • Was wird mit Koblenz?

Für Anträge auf einen großen Teil der Förderprogramme des „Sofortprogramms saubere Luft“ ist kein vorher erstellter kommunaler Masterplan vorzulegen. Das betonte Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle am Mittwoch im Bundestag in seiner Antwort auf eine Frage des Grünen-Verkehrsexperten Stefan Gelbhaar zu Förderung aus dem Mobilitätsfonds. „Ich will gerne eingestehen, dass es nicht übersichtlich aussieht“, sagte Barthle.

Nach Auskunft aus dem BMVI ist ein Masterplan im Grundsatz nur für Anträge auf Förderung aus dem geplanten Programm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ notwendig. Dieses Förderprogramm befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Um Anträge im ersten unmittelbar auf die Verkündung folgenden Förderaufruf („Call“) zu stellen, müssten die Kommunen ausnahmsweise noch keinen Masterplan vorlegen. Grund sei, dass die Masterpläne erst ausgeschrieben und erstellt werden müssen. Es wird erwartet, dass sie Mitte 2018 flächendeckend vorliegen.

In Vorbereitung ist außerdem eine Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Dieselbussen mit zusätzlicher Abgasreinigungstechnik. Sie ist ebenfalls noch in der Ressortabstimmung. Laut Barthle ist das Ziel für die Fertigstellung Ende Januar, aus dem Ministerium war jedoch zu hören, dass sie erst im Februar verkündet werden soll. Quasi nebenbei ließ Barthle die Bemerkung fallen, die Bundesregierung habe für Diesel-Pkw außer den Software-Updates „weitere Nachrüstungen auf dem Schirm“.

Was wird mit Koblenz?

Unterdessen muss sich das BMVI erstmals mit der Frage auseinander setzen, was passiert, wenn eine Stadt, die bisher wegen NOx-Grenzwertverletzungen förderberechtigt war, die Grenzwerte einhält. Darauf gebe es noch keine Antwort, war zu hören. Konkreter Anlass ist Koblenz, wo laut Landesverkehrsministerium der NOx-Grenzwert 2017 haarscharf unterschritten wurde (siehe hier). (roe)