Bis zur verpflichtende Ausrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen wird voraussichtlich noch geraume Zeit vergehen. Das lässt das BMVI in seiner Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Verkehrsexperten Stefan Gelbhaar durchblicken. Abbiegeassistenzsysteme dienen dazu, den Lkw-Fahrer zu warnen oder das Fahrzeug sogar zu bremsen, wenn er beim Rechtsabbiegen schwächere Verkehrsteilnehmer gefährdet, speziell Radfahrer.
Wie das BMVI schreibt, ist die Beratung des deutschen Vorschlag zur verpflichtenden Einführung bei UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) im April 2017 in eine Unterarbeitsgruppe ausgelagert worden, die sich mit der Verbesserung der Sichtbarkeit bzw. Detektion von schwächeren Verkehrsteilnehmern bei Manövern mit niedrigen Geschwindigkeiten beschäftigt. Dort sei beschlossen worden, die Anforderungen und Tests an das weltweite Unfallgeschehen anzupassen. Die Industrievertreter hätten bis Januar 2018 Zeit, die Durchführbarkeit der Tests zu überprüfen.
Unter anderem der Güterkraftverkehrsverband BGL hatte vehement die verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten auf EU-Ebene gefordert. Sie ist jedoch erst dann realistisch, wenn sich die fast weltweit für Kfz-Standards zuständige UNECE auf ein geeignetes international einheitliches Testverfahren geeinigt hat, mit dem Hersteller und Behörden die Systeme prüfen können. Die EU ist 1997 dem UNECE-Übereinkommen über einheitliche technische Vorschriften für Radfahrzeuge beigetreten, hat sich ihm also unterworfen. (roe)