Die Bundesregierung verteidigt die abgestuften Stickoxid-Grenzwerte für Außenluft und Arbeitsplätze. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD heißt es, der Grenzwert von 950 Mikrogramm/m3 – statt 40 Mikrogramm im Straßenraum – gelte nur für gesunde Beschäftigte „bei deren Tätigkeiten aufgrund bestimmter Produktionsverfahren oder der Herstellung oder Verwendung bestimmter chemischer Stoffe oder Gemische eine erhöhte Stickstoffdioxidbelastung zu erwarten ist“. Schon für Büroarbeitsplätze gelte der sogenannte Richtwert II des Ausschusses für Innenraumrichtwerte von 60 Mikrogramm/m3 (Wochenmittelwert).
Der Grenzwert für die Außenluft für das Jahresmittel, der für die Allgemeinbevölkerung gilt, müsse mit Blick auf Kinder, Ältere, Schwangere und kranke Menschen niedriger sein. Der 40-Mikrogramm-Grenzwert basiere auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, heißt es in der federführend vom Bundesumweltministerium bearbeiteten Antwort.
Anlass für die Anfrage der AfD ist der Abschlussbericht des Abgasskandal-Untersuchungsausschusses. Dort hatten Union und SPD im „Mehrheitsvotum“ unter Berufung auf einen Teil der befragten Experten festgestellt, dass „epidemiologisch ein Zusammenhang zwischen Todesfällen und bestimmten NO2-Expositionen im Sinne einer adäquaten Kausalität nicht erwiesen“ ist. Linke und Grüne hatten dem in ihren Sondervoten mit Hinweis auf andere Experten widersprochen. Auch in der Automobilbranche wird regelmäßig Unverständnis über den niedrigen Grenzwert für Außenluft geäußert (siehe hier).
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