- Mehr Eingriffsmöglichkeiten bei nichtkonformen Fahrzeugen
- Kürzere Leine für Prüforganisationen
- Mehr Aufsicht während der Produktion
- Weniger Anreize für Genehmigungstourismus
Die EU zieht bei der Kfz-Typgenehmigung und bei der Marktüberwachung die Zügel an. Parlament, Rat und EU-Kommission haben sich am Donnerstag im sogenannten Trilog über die von der Kommission im Januar 2016 vorgeschlagene Neufassung der Typgenehmigungs-Verordnung geeinigt. Der finale Text werde derzeit noch zwischen Kommission und Rat abgestimmt, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission auf Nachfrage des Verkehrsbriefs.
Eckpunkte der Einigung sind laut Kommission eine stärkere Kontrollierbarkeit und Transparenz von Prüforganisationen und Typgenehmigungsbehörden, mehr Handlungsspielraum für die Mitgliedstaaten, wenn sie nichtkonforme Fahrzeuge entdecken, und eine stärkere europäische Aufsicht.
Mehr Eingriffsmöglichkeiten bei nichtkonformen Fahrzeugen
Aus der Perspektive des Dieselskandals in Deutschland ist wohl die wichtigste Neuregelung, dass die Mitgliedstaaten künftig in der Lage sein werden, „in ihrem Hoheitsgebiet sofort Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Fahrzeuge zu ergreifen, und müssen nicht wie zurzeit noch abwarten, bis die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird“. Bisher hatten Deutschland und die EU zum Beispiel im Fall der mutmaßlichen Schummelsoftware bei Fiat keine Handhabe, selbst einen Rückruf anzuordnen oder ein Verkaufsverbot zu verhängen.
Als direkte Konsequenz aus dem Dieselskandal werden nun europaweit die Hersteller verpflichtet, Typgenehmigungsbehörden auf Verlangen Zugang zur Software der jeweiligen Fahrzeuge zu gewähren. Damit werde das Vorschriftenpaket zu Emissionen im praktischen Fahrbetrieb ergänzt und es sehr schwer sein, die Emissionsvorschriften zu umgehen. Vorgesehen ist auch die Verpflichtung der Hersteller, ihre Emissionsminderungsstrategie offenzulegen, wie dies in den USA geschieht.
Anders als bisher müssen die Mitgliedstaaten künftig auch regelmäßig Fahrzeuge stichprobenartig prüfen, die bereits auf dem Markt sind. Die Ergebnisse der Prüfungen werden öffentlich zugänglich sein. In der nur als Richtlinie ausgelegten Vorgängervorschrift 2007/46/EG gab es zwar im Grundsatz eine solche Regelung, sie wurde aber bestenfalls halbherzig umgesetzt. Wie im Abgasskandal-Untersuchungsausschuss des Bundestags offengelegt wurde, gab es in Deutschland nur um das Jahr 2010 herum einen ersten Versuch zur Feldüberwachung, der aber am Ende im Sande verlief. Dem Vernehmen nach soll künftig mindestens ein Fahrzeug je 40.000 produzierte Fahrzeuge nachgeprüft werden.
Wie es weiter heißt, werde die EU-Kommission künftig auch Kontrollen unabhängig von den Mitgliedstaaten durchführen können und die Möglichkeit haben, EU-weite Rückrufe zu starten. Sie wird befugt sein, die Ernennung technischer Dienste anzufechten und Verwaltungsstrafen von bis zu 30 000 EUR je vorschriftswidriges Fahrzeug gegen Hersteller oder technische Dienste zu verhängen.
Kürzere Leine für Prüforganisationen
Zwar bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, die technischen Dienste zu benennen, die die Tests für die Typzulassung vornehmen. Sie müssen aber regelmäßig und unabhängig auf der Grundlage strenger Leistungskriterien überprüft werden. Bei Unregelmäßigkeiten bekommen die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten das Recht, eine Ernennung anzufechten.
Ebenso werden die nationalen Typgenehmigungsbehörden von der EU-Kommission überprüft, „um dafür zu sorgen, dass die einschlägigen Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden“.
Gescheitert ist die EU-Kommission jedoch mit ihrem Vorschlag, die Bezahlung der technischen Dienste in die Gebühren für die Typgenehmigung zu integrieren, um so eine die direkte wirtschaftliche Abhängigkeit der Dienste von den Automobilhersteller zu durchbrechen.
Weniger Anreize für Genehmigungstourismus
Um für die Mitgliedstaaten keinen Anreiz zu schaffen, mit besonders laxer Genehmigungspraxis ihren Behörden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, wird ein neues Forum zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften unter Vorsitz der Kommission eingerichtet. Ziel ist eine einheitliche Auslegung der EU-Rechtsvorschriften, vollständige Transparenz bei Regelverstößen sowie eine bessere und koordiniertere Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten.
Die neue Verordnung muss jetzt noch formal von Parlament und Rat verabschiedet werden und soll zum 1. September 2020 in Kraft treten. (roe)
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