- Besserer Rechtsrahmen für Verbraucherschutz gefordert
- Quersubventionierung und Amazon im Blick
- Deutsche Post verliert beim Brief, legt aber beim Paket zu
Bundesnetzagentur und Monopolkommission plädieren einhellig für eine Reform des Postrechts, namentlich der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Während die Bundesnetzagentur vor allem die Verbraucherrechte stärken will, fordert die Monopolkommission darüber hinaus, Privilegien der Deutschen Post abzuschaffen und auch den restlichen Staatsanteil von knapp 21 Prozent zu privatisieren. Beide Institutionen legten am Montag turnusgemäß Tätigkeitsbericht bzw. Sondergutachten für die Berichtsjahre 2016/2017 vor, wie es im Telekommunikationsgesetz von 1998 verlangt wird.
Besserer Rechtsrahmen für Verbraucherschutz gefordert
Jochen Homann, Präsident der Netzagentur, stellte eine Zunahme der Verbraucherbeschwerden über Postsendungen binnen Jahresfrist um rund 25 Prozent auf voraussichtlich 5000 im Jahr 2017 fest. „Die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesnetzagentur, bei vorübergehenden Qualitätsmängeln für zügige Abhilfe zu sorgen, sind beschränkt“, bemängelte er. Sanktionsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Bußgelder, seien nicht vorgesehen. „Die Bundesnetzagentur hält es daher für sinnvoll, die verbraucherschützenden Rechtsbestimmungen zu stärken und auch mit Durchsetzungsmechanismen zu flankieren.“
Quersubventionierung und Amazon im Blick
Die Monopolkommission widmet sich ausführlich den Möglichkeiten der Deutschen Post AG, Gewinne aus dem Quasi-Monopolbereich im Briefgeschäft zur Quersubventionierung von im Wettbewerb stehenden Geschäften zu benutzen. Sie fordert daher unter anderem, zunächst allen Postunternehmen, die ebenfalls die von der EU definierten Universaldienstleistungen anbieten wollen, in gleichem Maße die Mehrwertsteuer zu erlassen. Langfristig müsse auf europäischer Ebene aber Mehrwertsteuerpflicht für alle Postdienstleistungen vorgeschrieben werden.
Ferner sollte der Bund die Privilegierung der Deutschen Post als einzigem Vertreter Deutschlands im Weltpostverein aufheben und das Gebaren der eng damit zusammenhängenden International Post Corporation kartellrechtlich unter die Lupe nehmen.
Die Wissenschaftlicher sehen darüber hinaus mit Sorge, dass sich große Onlinehändler – Stichwort Amazon – mit dem Aufbau eigener Verteilnetze der Postmarktregulierung entziehen und dadurch potenziell Wettbewerbsvorteile erringen können. Falls die Politik gleiche Wettbewerbsbedingungen haben wolle, müsse das Postgesetz entsprechend angepasst werden.
Deutsche Post verliert beim Brief, legt aber beim Paket zu
Bei den Marktanteilen hat sich in den vergangenen zwei Jahren nur wenig getan. Im Briefmarkt hat die Deutsche Post AG in den vergangenen zwei Jahren zwar jeweils 0,8 Prozentpunkte an die Wettbewerber verloren, bleibt aber mit 83,5 Prozent Marktanteil am Umsatz dominant. Allerdings wächst der Gesamtmarkt in Deutschland im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarländern noch. Das erklärt die Netzagentur zum einen mit einem Zuwachs von Geschäftspost, zum anderen mit dem Versand leichter Waren als Päckchen. Sendungen unter 1 bzw. 2kg werden daher teilweise dem Briefmarkt zugerechnet.
Im Paketmarkt ist das Bild komplizierter. Da hier keine Lizenzpflicht besteht, hat hier nur die Monopolkommission die Marktanteile untersucht. Nach ihren Angaben hat die Deutsche Post rund 45 Prozent Marktanteil am Umsatz inne. Vor zehn Jahren betrug er noch 38 Prozent. Die engsten Wettbewerber Hermes, DPD, UPS und GLS haben 17 bis 8 Prozent des Marktes innehaben. Allerdings stellen sich die Zahlen bei Mitbetrachtung des grenzüberschreitenden Verkehrs anders dar, zudem ist die Abgrenzung zum Expressmarkt zunehmend schwierig. (roe)
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