Die Länder wollen einen neuen Anlauf unternehmen, um den Aufbau privater Elektroauto-Ladepunkte in und an Mehrfamilienhäusern zu fördern. Bayern und Sachsen haben für die Bundesratssitzung am 15. Dezember beantragt, erneut den bereits im September 2016 von der Länderkammer gebilligten Entwurf für eine Novelle des Wohneigentumgesetzes (WEG) und des Mietrechts zu verabschieden. Er war zwar Anfang November 2016 in den Bundestag eingebracht, dort aber nicht einmal in erster Lesung behandelt worden. Wegen des Endes der Legislaturperiode ist er jetzt der Diskontinuität verfallen und muss daher neu eingebracht werden.
Kern der Novelle ist, dass Wohnungseigentümer und Mieter nicht mehr auf Zustimmung der Miteigentümer oder des Vermieters angewiesen sein sollen, wenn sie auf eigene Kosten einen Ladepunkt zum Beispiel in der Tiefgarage einrichten wollen. Eine derartige Rechtsänderung hatte zuletzt auch die Arbeitsgruppe III des Diesel-Forums in ihrem Abschlussbericht angemahnt.
Die Bundesregierung sieht den Gesetzentwurf der Länder skeptisch, weil er Auslegungsspielraum lässt und am Ende doch Gerichte entscheiden werden. In ihrer Stellungnahme von November 2016 hat sie angekündigt, zu Beginn dieser Legislaturperiode einen eigenen Regelungsvorschlag vorzulegen. (roe)
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