Diesel-Expertengruppe III bleibt am Diesel hängen

  • Umstiegprämie auf Taxis ausweiten
  • Gesetzgeber bei leichten Lkw gefordert
  • Schwere Lkw brauchen Brückentechnologie
  • Sonderfall Busse

Für Kommunalfahrzeuge und den innerstädtischen gewerblichen Verkehr sieht die Diesel-Expertengruppe III kurzfristig vor allem den Austausch gegen modernere Dieselfahrzeuge als Option an, um die Luftqualität spürbar zu verbessern. Lediglich für ÖPNV-Busse sei eine Nachrüstung mit SCR-Abgasreinigungssystemen in größerem Umfang sinnvoll. Das geht aus dem Abschlussbericht der auf Nationalen Forum Diesel initiierten Expertengruppe III hervor, der dem Verkehrsbrief vorliegt.

Grundsätzlich gelte aber für alle Fahrzeugklassen, dass mittel- und langfristig kein Weg an alternativen Antrieben vorbeiführt. Nur bei Fahrzeugen mit kurzer Haltedauer und hoher Kilometerleistung sei heute ein Diesel-gegen-Diesel-Austausch vertretbar (Taxen, leichte Nutzfahrzeuge).

Als Grund dafür, dass es kurzfristig praktisch keine Alternativen zum Diesel gibt, nennt die Arbeitsgruppe vor allem das geringe Angebot der Autoindustrie an Elektro- und Erdgas-Fahrzeugen. Randbedingung der Empfehlungen war nämlich, Verbesserungen bei den Luftschadstoffen – speziell NOx – nicht mit mehr Treibhausgasen oder mehr Lärm zu erkaufen und zugleich eine dem Diesel vergleichbare Wirtschaftlichkeit zu erzielen. Deshalb haben die Experten eine Umstellung auf Benzinmotoren verworfen,

Umstiegprämie auf Taxis ausweiten

Einzige Ausnahme ist die Kombination mit Mild-Hybrid/Plug-In-Hybrid bei Taxis. Als Königsweg für Taxis sei der Batterieantrieb anzusehen, was aber nicht nur an der fehlenden Lieferbarkeit geeigneter Fahrzeuge scheitere, sondern auch an fehlender Ladeinfrastruktur und zu langer Ladedauer bei Mehrschichtbetrieb. Hindernis sei außerdem das deutsche Eichrecht (siehe auch hier).

Die Expertengruppe schlägt daher vor, dass die Autoindustrie den Taxibetrieben Umstiegprämien für den Tausch gegen neue Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 6d (RDE-geprüft) anbietet. Zudem müsse im PBefG die Möglichkeit geschaffen werden, Genehmigungen an Emissionsstandards zu knüpfen. Außerdem sollten gesonderte Taxistände für Elektrotaxis mit Ladesäulen gefördert werden.

Gesetzgeber bei leichten Lkw gefordert

Für leichte Lkw/Lieferwagen sieht die Expertengruppe in geringem Umfang die Möglichkeit zum Umstieg auf marktverfügbare Elektrofahrzeuge. Hindernis sei hier aber der vergleichsweise hohe Fahrzeugpreis. Ähnlich wie bei den Taxis empfehlen die Experten eine Umstiegsprämie der Autohersteller. Um die Hürden für den Kauf von Elektro-Nfz zu senken, sollte die Kaufprämie für diese Fahrzeuge auf 7000 EUR angehoben und auch für Kommunen geöffnet werden. Die 4,25t-Grenze für Führerscheinklasse B bei Elektro-Lieferwagen sollte entfristet und auf Erdgasfahrzeuge ausgeweitet werden. Der öffentlichen Hand sollte es ermöglicht werden, bei Ausschreibungen von Post- und Logistikleistungen Umweltkriterien (zum Beispiel NOx und CO2) einzubeziehen

Schwere Lkw brauchen Brückentechnologie

Bei schweren Lkw fehlt ein breites Angebot jenseits des Diesel. Euro-VI-Diesel würden aber mit geringen Realemissionen eine deutliche Verbesserung gegenüber der älteren Fahrzeugen bringen. Dennoch sollte sich die Förderung auf alternative Antriebe konzentrieren: Zum Beispiel in Form eines Kaufzuschusses (prozentual als Teil der Mehrkosten oder als Festbetrag wie bei der Kaufprämie), Steuerbegünstigung von Erdgas über 2026 hinaus und verschärfte Mautspreizung nach Emissionsklassen.

Sonderfall Busse

Bei ÖPNV-Bussen sehen die Empfehlungen ähnlich aus. Gasbusse seien zwar verfügbar, erforderten aber hohe Investitionen in die Tankanlagen auf den Betriebshöfen. Diesel-Hybrid-Busse sind wegen niedrigen Dieselpreises nicht wirtschaftlich, Elektrobusse stehen noch ganz am Anfang. Dnnoch sollte die EEG-Umlage für Bus-Fahrstrom auf das Niveau von elektrischen Bahnen gesenkt werden.

Wegen der langen Lebensdauer von zwölf Jahren bietet sich bei Bussen aber eine Nachrüstung älterer Dieselbusse mit moderner Abgasreinigungstechnik an. Hier seien die Ergebnisse der Arbeitsgruppe I abzuwarten. Wie aus dem Abschlussdokument zum Kommunalgipfel hervorgeht, ist als rechtlicher Weg offenbar eine Nachrüst-Richtlinie ähnlich wie seinerzeit bei den Partikelfiltern angedacht und keine vollständig neue Typgenehmigung. (roe)