BMVI: Abgesackte Autobahn bei Tribsees Einzelfall

  • Wiederaufbau ohne neues Genehmigungsverfahren?

Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass die Fahrbahn der Autobahn A20 an anderen Stellen ebenso wie bei Tribsees wegsackt. „Das bei Tribsees zum Einsatz gekommene Verfahren ist an keiner anderen Stelle der A20 zum Einsatz gekommen“, heißt es in der Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. „Ein Indikator für Schäden wäre darüber hinaus das leichte Absenken der Fahrbahn. Dies ist im gesamten Verlauf der A 20 nur in Tribsees festzustellen gewesen.“ Für weitere Überprüfungen des Baugrundes in anderen Bereichen der A 20 besteht deshalb keine Veranlassung. Zwar quere die A 20 eine Vielzahl von Bach- und Flusstälern mit zum Teil ähnlichen Baugrundverhältnissen, sie sei aber unterschiedlich gegründet worden. Zur Ursache des Schadens will die Bundesregierung noch keine Angaben machen und verweist auf das ausstehende Gutachten.

Wiederaufbau ohne neues Genehmigungsverfahren?

Um den weggesackten Damm zu ersetzen, muss nach Einschätzung des Bundes kein neues Baurecht erlangt werden. Es habe beim Bau keine Auflage gegeben, das spezielle Bauverfahren zu verwenden. Die vorhandene Trasse sei auch nicht Teil des FFH-Schutzgebietes Trebeltal.

Die Bundesregierung bestätigt die Anküdigung von Landesverkehrsminister Christian Pegel, dass bis Sommer 2018 eine Behelfsbrücke mit jeweils einspuriger Verkehrsführung errichtet werden soll. (roe)

Externer Link: Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Schäden an der A20