Bundesrat: Entschädigung nicht mehr bei jeder Bahnverspätung

Die Länder haben am Freitag für eine abgemilderte Entschädigungspflicht bei Verspätungen im Eisenbahnverkehr ausgesprochen. In ihrer Stellungnahme zur Novelle der EU-Fahrgastrechteverordnung fordern sie, den Begriff der höheren Gewalt konkreter auszugestalten und auf extreme Unwetter und Naturkatastrophen zu beschränken. Der Vorschlag, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auch bei höherer Gewalt uneingeschränkt haften sollen, fand keine Mehrheit.

Die EU-Kommission selbst hatte in vergleichsweise schwammiger Form vorgeschlagen, die Entschädigungspflicht aufzuheben, wenn das EVU „nachweisen kann, dass die Verspätung von schlechten Witterungsbedingungen oder großen Naturkatastrophen verursacht wurde, die den sicheren Betrieb des Verkehrsdienstes gefährdeten und die auch dann nicht hätten vorhergesehen oder verhindert werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären“. Zu vermuten ist, dass bei der Entscheidung für die abgemilderte Entschädigungspflicht auch die Interessen der Länder als (Mit-) Eigentümer von NE-Bahnen hineingespielt haben. Alle anderen Empfehlungen der Ausschüsse winkte der Bundesrat durch (siehe auch hier).

In ungewöhnlicher Form beschloss der Bundesrat ferner, die Stellungnahme direkt der EU-Kommission zu übermitteln, statt sie nur der Bundesregierung zuzuleiten. Das hat zur Folge, dass die Länderkammer eine eigene Gegenstellungnahme aus Brüssel erhält. Die Direktzuleitung wird meistens dann genutzt, wenn dem Bundesrat ein Thema besonders wichtig ist. (roe)

Externe Links:

Entwurf für eine Neufassung der Fahrgastrechte-Verordnung

Beschlussdrucksache zur EU-Fahrgastrechte-Verordnung