Der Bundesrat hat die Forderung nach mehr Geld für die NE-Bahnen am Freitag erwartungsgemäß durchgewunken. Auf Empfehlung der Ausschüsse wurden im Gesetzentwurf für eine Novelle des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (siehe auch hier) lediglich einige Klarstellungen vorgenommen. So sollen nach Wunsch der Länder auch Schienenwege in Serviceeinrichtungen förderfähig sein.
Kern der SGFFG-Novelle ist es, die Förderquote von 50 auf 75 Prozent der förderfähigen Kosten anzuheben und auch Aus- und Neubau für die Förderung zuzulassen. Viele Anträge sind bisher unterblieben, weil die notorisch klammen NE-Bahnen ihre 50 Prozent Eigenanteil nicht stemmen konnten. Nur Niedersachsen hat noch einmal 50 Prozent beigesteuert.
Im vergangenen Jahr sind von den im Bundeshaushalt bereitgestellten 25 Mio. EUR zwar nur gut 17 Mio. EUR abgeflossen, außerdem sind seit 2013 bis Ende 2016 knapp 47 Mio. EUR Ausgabereste aufgelaufen. Im vergangenen Jahr hat das Antragsvolumen aber erstmals die zur Verfügung stehenden Mittel übertroffen, wie aus der begleitenden Entschließung hervorgeht.
Der Bundestag wird sich mit dem Gesetzentwurf der Länder voraussichtlich erst nach der Regierungsbildung befassen können.
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