Rechnungshof nimmt Diesel und Dienstwagen ins Visier

  • Kritik an Verzicht auf mögliche Steuermehreinnahmen

Der Bundesrechnungshof mahnt für die neue Legislaturperiode an, Diesel- und Dienstwagenbesteuerung unter die Lupe zu nehmen. Die Prüfer halten es „unter finanzwirtschaftlichen, steuersystematischen, ökologischen und gesundheitspolitischen Gesichtspunkten für überlegenswert, die Besteuerung des Dieselkraftstoffs einer kritischen Überprüfung unter Beachtung der europäischen Regelungen zu unterziehen“, heißt es in einem in der vergangenen Woche dem Bundestag vorgelegten Bericht zu den finanziellen Handlungsoptionen für den Bund.

Dem Rechnungshof bezweifeln, dass die Gründe, die Anfang der neunziger Jahre zur unterschiedlichen Besteuerung geführt haben, noch stichhaltig sind. Ausgangspunkte war damals unter anderem die EU-Mineralöl- bzw. Energiesteuerrichtlinie, die für Diesel niedrigere Mindeststeuersätze als für Benzin festschrieb. Weiterer Grund war – zumindest bei der damaligen Pkw-Flottenzusammensetzung – ein geringerer Verbrauch.

Heute gelte letztgenanntes Argument nicht mehr, schreiben die Rechnungsprüfer unter Berufung auf Angaben des Umweltbundesamtes. „Ökologische Gründe für die günstigere Besteuerung von Diesel sind nicht erkennbar“, vielmehr sei eine Anhebung auf das Niveau des Benzinsteuersatzes bei gleichzeitiger Absenkung des erhöhten Kraftfahrzeugsteuersatzes „gerade im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes naheliegend“.

Kritik an Verzicht auf mögliche Steuermehreinnahmen

Der Rechnungshof erinnert außerdem daran, dass dem Staat durch die geringere Steuer auf Diesel Milliardenbeträge an Steuern entgehen. Für 2015 hätten sich bei einer Besteuerung von Pkw-Diesel analog zu Benzin Mehreinnahmen von 3,7 Mrd. EUR ergeben. Mindereinnahmen durch eine geringere Kfz-Steuer sind dabei nicht berücksichtigt. Für Lkw-Verkehr wären 2015 rechnerisch Mehreinnahmen bei der Energiesteuer von 4,1 Mrd. EUR zu verzeichnen gewesen – immer unter der Annahme, dass sich der Absatz nicht verändert, verstärkter Tanktourismus also ausbleibt.

Kritisch sieht der Rechnungshof auch die Dienstwagenbesteuerung. „Hier wurden Subventionseffekte bei Steuern und Sozialabgaben von 3,3 bis 5,5 Mrd. Euro ermittelt“, heißt unter Berufung auf eine Studie der Uni Köln. Genauso wie die Dieselbesteuerung betrachtet die Bundesregierung aber die sogenannte Dienstwagenbesteuerung nicht als Subvention. (roe)

Externer Link: Bericht des Bundesrechnungshofes zu Herausforderungen und Handlungsoptionen für die 19. Wahlperiode