Länder beharren auf starken Bahn-Fahrgastrechten

  • Reisekette nicht durch Ticketstückelung aushebeln

Den Bundesländern gehen die von der EU geplanten Entlastungen der Eisenbahnen bei den Fahrgastrechten zu weit. Sie fordern in den Ausschussempfehlungen für ihre Stellungnahme zur Novelle der entsprechenden Verordnung (siehe hier), entweder ganz auf die Ausnahme von der Entschädigungspflicht bei „höherer Gewalt“ in Form von Unwetter oder Naturkatastrophen zu verzichten oder Definition zumindest sehr eng auszugestalten. Der inhaltlich federführende Ausschuss für Verbraucherschutz befürchtet, dass andernfalls die Kunden schlechter gestellt werden als bisher. Seit einer Musterfallentscheidung des Europäischen Gerichtshofs 2013 ist die Eisenbahn der einzige Verkehrsträger, der auch bei Verspätungen infolge höherer Gewalt Reisende entschädigen muss.

Die Länder fordern außerdem, dass bei Reisen aus mehreren Abschnitten, für die mehrere Fahrscheine statt einer Durchgangsfahrkarte ausgestellt worden sind, dennoch die Gesamtverspätung am Zielort für die Entschädigungspflicht maßgeblich wird. Ein Ausschluss soll zumindest nur dann möglich sein, wenn der Kunde „mit unterschiedlichen, nicht miteinander verbundenen Eisenbahnunternehmen“ befördert wird. Zu vermuten ist, dass eine solche Regelung speziell die DB trifft, wenn Kunden zum Beispiel Sparpreis-Tickets des Fernverkehrs mit Vor- und Nachlauf in DB-Regio-Zügen per Verbundtarif kombinieren.

Schließlich regen die Länder an, weitere verbindliche Vorgaben und Standards zur Fahrradmitnahme zu prüfen und sie gegebenenfalls im Verfahren in Brüssel einzubringen. (roe)

Externer Link: Ausschussempfehlungen zur EU-Fahrgastrechte-Verordnung