Das Saarland wird eine Lang-Lkw-Insel

  • Mehr Freiraum für verlängerten Sattelauflieger
  • Grünes Licht für Typ 2
  • Lob und Kritik

Das Lang-Lkw-Netz im Saarland bleibt vorerst eine Insel. Wie aus dem Entwurf für die 8. Novelle der Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung hervorgeht, hat Rheinland-Pfalz nur kleine Teile der A61, der A6 und der A65 im Rheinkorridor freigegeben. Ziel ist anscheinend lediglich, Lang-Lkw im Zulieferverkehr zum Daimler-Werk in Wörth zu ermöglichen. A6, A8 und A48 bleiben für Lang-Lkw tabu. Damit bleibt das Landesverkehrsministerium in Mainz seiner Ankündigung von November 2016 treu (siehe hier). Das Saarland hat praktisch sein gesamtes Autobahnnetz für Lang-Lkw freigegeben, aber nur drei Strecken im nachgeordneten Netz benannt.

Nordrhein-Westfalen ist deutlich über die ersten Pläne von Ex-Verkehrsminister Michael Groschek hinausgegangen und will nun 25m-Lkw auf weiten Teilen seines Autobahnnetzes erlauben. Die rot-grüne Landesregierung wollte 25m-Lkw nur auf zwei Korridoren zulassen. Für den verlängerten Sattelauflieger hatte sich NRW schon 2015 geöffnet.

Baden-Württemberg hat zwar weitere Strecken im nachgeordneten Netz angemeldet, das Landesverkehrsministerium hat aber laut einem Bericht der Südwestpresse noch nicht entschieden, wie es sich grundsätzlich positioniert. Ein von Daimler und Land gemeinsam beauftragtes Gutachten hatte geringfügige CO2-Einsparungen ermittelt (siehe hier)

Mehr Freiraum für verlängerten Sattelauflieger

Für den verlängerten Sattelauflieger auf dem gesamten Straßennetz öffnen sich jetzt neu Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt. In Sachen 25m-Lkw behält Sachsen-Anhalt aber seine bisherige Haltung bei und erlaubt sie nur auf den „großen Transitstrecken“ A2, A14 und A9. Auf den Autobahnen A38 und der künftigen A36 (B6-„Nordharzautobahn“) bleiben sie verboten.

Grünes Licht für Typ 2

Mit der Verordnung wird außerdem der Lang-Lkw-Typ 2 (Sattelzug mit Zentralachsanhänger) dauerhaft zugelassen. Bei der 7. Novelle im Dezember 2016 war er nur befristet für ein Jahr zugelassen worden, weil es noch Zweifel an der Fahrsicherheit in bestimmten Situation gab. Diese konnten ausgeräumt werden, schreibt das BMVI zur Begründung.

Lob und Kritik

Aus Speditionskreisen war am Rande der BGL-Mitgliederversammlung am Donnerstag Erleichterung zu vernehmen, dass der lange erwartete Entwurf jetzt doch noch von der „alten“ Regierung vorgelegt wurde. Zu hoffen sei, dass sie die Novelle jetzt zügig verkünde.

Die Allianz pro Schiene kritisierte das BMVI hingegen, weil es versuche, Fakten zu schaffen, bevor die neue Koalition eine Chance habe, sich zu entscheiden. In ihrer Stellungnahme bemängelt sie unter anderem, dass Straßen bis zur Bundesgrenze aufgenommen worden seien. Damit würden Begehrlichkeiten für grenzüberschreitende Verkehre geweckt.

Unterdessen ist noch kein Verhandlungstermin für die Klage der Allianz pro Schiene sowie der Umweltverbände BUND und DUH in Sicht. Das Verwaltungsgericht Berlin habe inzwischen eine Erwiderung des BMVI auf die Klageschrift erhalten und von der Allianz pro Schiene eine weitere Stellungnahme angefordert, war am Freitag vom Bahnverband zu hören. (roe)

Externer Link: Stellungnahme der Allianz pro Schiene