Das BMVI will offenbar Möglichkeiten zu einer Flexibilisierung des Schwertransport-Genehmigungsrechts ausloten. Dazu will es in einem Gutachten untersuchen lassen, in welchem Umfang Abweichungen von im Genehmigungsantrag genannten Achskonfigurationen möglich sind, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Im Mittelpunkt stehen dabei die Belastungsgrenzen von Brücken. „Vorschläge zu tolerierbaren Varianzen in den Achslasten und Achsabständen sind unter Berücksichtigung noch zu definierender oberer und unterer Schranken zu unterbreiten“, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Ausschreibung. Das Gutachten soll binnen sechs Monaten erstellt werden. Die Länderverkehrsministerkonferenz hatte das BMVI schon im Oktober 2016 aufgefordert, ein Gutachten zu Möglichkeiten der „Fahrzeug-Clusterung“ zu beauftragen.
Aktuell stöhnen die Genehmigungsbehörden der Länder unter Mehrfachanträgen für ein und denselben Transport, weil die Unternehmen bei Antragstellung noch nicht zuverlässig absehen können, welches Fahrzeug tatsächlich zur Verfügung steht (siehe hier und hier). (roe)
Externer Link: Leistungsbeschreibung Toleranzen in der Achskonfiguration