Endrohrmessung kommt in entschärfter Form

Das BMVI schiebt eine wirksamere Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung (AU) von Dieselfahrzeugen weiter heraus als ursprünglich geplant. Erst ab Anfang 2021 soll auch die Partikelanzahl gemessen werden, geht aus der im aktuellen Verkehrsblatt verkündeten Novelle der AU-Richtlinie hervor. In der Entwurfsfassung von Februar 2017 war eine Einführung zum 1. Januar 2019 vorgesehen, was jedoch umstritten war. Die Novelle regelt die Details der Ende September vom Bundesrat gebilligten Wiedereinführung der Endrohrmessung für alle Autos (siehe hier).

Mit der Partikelanzahlmessung können auch ultrafeine und damit besonders gesundheitschädliche Rußteilchen erfasst werden. Bei der heute üblichen Trübungsmessung, die Anfang der neunziger Jahre eingeführt wurde, spielt die Größe der Partikel keine Rolle.

Die Deutsche Umwelthilfe und der Kfz-Teile-Verband „Industrie- und Handelskreis Qualitätsstandard Blauer Engel“ (IHK-BE) hatten für eine Einführung schon ab 2018 plädiert und damit argumentiert, dass entsprechende Messgeräte in der Schweiz schon im Einsatz seien (siehe auch hier). Der Kraftfahrzeuggewerbeverband ZDK hatte sich neutral positioniert und nur darauf hingewiesen, dass Messverfahren und Grenzwerte noch definiert werden müssten.

Ebenfalls hinausgeschoben werden strengere Kohlenmonoxid-Grenzwerte für Euro-6-Benziner. Laut Entwurf sollten ab dem Inkrafttreten der neuen AU-Richtline nur noch 0,1 Prozent zulässig sein. Nun gilt die Absenkung erst ab dem 1. Januar 2019.

Eine Partikelmessung ist bei Benzinern überhaupt nicht vorgesehen. Das hatte die DUH mit Blick auf die teilweise nicht unerheblichen Rußemissionen von Motoren mit Direkteinspritzung gefordert.

Die Gründe für die Verschiebung von Partikelanzahlmessung und strengeren Werten für Euro-6-Fahrzeuge waren bisher nicht in Erfahrung zu bringen. (roe)