Grün-Schwarz in Stuttgart entscheidet sich für Sprungrevision

Schon in wenigen Monaten wird voraussichtlich rechtliche Klarheit über das Diesel-Fahrverbot für Stuttgart bestehen. Die grün-schwarze Koalition hat sich am Montag geeinigt, das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart per Sprungrevision anzufechten. Damit wird nur noch geprüft, ob das Land im Alleingang ein quasi-blaue Umweltzone anordnen kann. Bei der von der CDU eigentlichen bevorzugten Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes wäre auch die Abwägung zwischen Tiefe des Eingriffs in Eigentumsrechte und Gesundheitsschutz auf den Prüfstand gekommen. Teile der Grünen hingegen wollten das Urteil akzeptieren. Damit hätte das Fahrverbot zum 1. Januar in Kraft treten müssen.

Die Regierung will die jetzt gewonnene Zeit nutzen, um noch zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung aufzulegen. Das ähnlich gelagerte Verfahren um das Fahrverbotsurteil von Düsseldorf wird am 22. Februar vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Initiatorin der Klage, begrüßte die Entscheidung, forderte aber ein sofortiges Fahrverbot für alle Diesel-Kfz, deren Abgasreinigung unter 10 Grad Celsius abgeschaltet wird („Thermofenster“). Außerdem sollte Stuttgart alle Diesel-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge kurzfristig auf die Schadstoffnorm Euro VI umstellen oder nachrüsten. (roe)

Externe Links:

Pressemitteilung der Staatskanzlei Baden-Württemberg

Pressemitteilung der DUH